Bebauungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 122 "Nachverdichtung Bernhard-Letterhaus-Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.01.2026 bis 27.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 122 „Nachverdichtung Bernhard-Letterhaus-Straße“
- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 122 „Nachverdichtung Bernhard-Letterhaus-Straße“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 04.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 122 „Nachverdichtung Bernhard-Letterhaus-Straße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziel ist eine maßvolle Nachverdichtung des Bestandswohngebiets Bernhard-Letterhaus-Straße.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ringstraße Up de Bookholt und südöstlich der Widukindstraße. In der Abbildung ist der Geltungsbereich, ohne Maßstab, dargestellt.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 83, 84, 85, 86, 87, 219, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 261, 262, 263, 264, 265, 267, 529 tlw., 627 tlw., 893, 897, 927 tlw., 933 tlw., 947, Flur 20 sowie Flurstück 106, Flur 118, Gemarkung Vreden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 122 „Nachverdichtung Bernhard-Letterhaus-Straße“ und die Begründung sind in der Zeit

vom 19.01.2026 bis 27.02.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder https://www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Nachverdichtung Bernhard-Letterhaus-Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren mit entsprechenden Verfahrenserleichterungen aufgestellt. Von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden, eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Do.:            14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 15.01.2026

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wider, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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