Bebauungsplan Stadt Vreden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 97 "Solarpark Vreden", 2. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.02.2026 bis 23.03.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 2. Änderung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat der Stadt Vreden am 04.12.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Solarpark Vreden“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 2. Änderung erfolgt gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung regenerativer Energien (Solar, Biogas) sowie zur Nutzung der Abwasseranlagen.

Der Geltungsbereich umfasst den Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 1. Änderung mit den Grundstücken Gemarkung Vreden, Flur 15, Flurstücke 1145 tlw., 1153, Flur 20, Flurstücke 691, 692, Flur 117, Flurstück 109 tlw. In dem Vorschaubild ist der Geltungsbereich dargestellt.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 04.12.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 2. Änderung sowie der Begründungsentwurf sind in der Zeit

vom 23.02.2026 bis 23.03.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung/themen sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr

Do.:              14:30 bis 18:00 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 17.02.2026

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wider, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Diana Niestegge

Telefon: 02564/303-238

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/09

Butenwall 79

48691 Vreden

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