Bebauungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 85 "Zwillbrock"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.02.2026 bis 31.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 85 „Zwillbrock“

- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss am 02.07.2025 für den Bebauungsplan Nr. 85 „Zwillbrock“ den nächsten Verfahrensschritt der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Dorfentwicklungskonzept aus dem Jahr 2004 umzusetzen. Ziel der Planung ist daher insbesondere eine Kurvenbegradigung der L 608 durch eine Verlagerung der Landesstraße nach Norden sowie die Schaffung zusätzlicher Baugrundstücke im Dorfkern.

Im Einzelnen liegen folgende Grundstücke im Plangebiet: Gemarkung Vreden, Flur 146, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35, 39 tlw., 42 tlw., 48 tlw., 50, 51 tlw., 98 tlw., 106, 108, 110, 112, 114, 131, 132, 133, 134, 135, 149 tlw., 153, 155, 156, 159, 160 tlw., 162, 164, 165, 167, 168, 169, 170, 174, 175 tlw., 177, 182, 183, 184. Der Geltungsbereich ist im Vorschaubild dargestellt.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bekräftigte in seiner Sitzung am 02.07.2025 den Beschluss, mit dem Bebauungsplanentwurf den nächsten Verfahrensschritt der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Zwillbrock“ sowie die Begründung mit Anlagen sind in der Zeit

vom 25.02.2026 bis 31.03.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder https://www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 85 „Zwillbrock“ (wwk Weil, Winterkamp, Knopp, 13.02.2026): Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter (Boden, Fläche, Wasser, Klima / Lufthygiene, Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Orts- / Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter) sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern betrachtet.
  • Artenschutzgutachten (wwk Weil, Winterkamp, Knopp, 02.12.2020): Hierin werden die Auswirkungen der Planung auf planungsrelevante Vogelarten sowie die Fledermausfauna untersucht (Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt).
  • Geruchsgutachten – Immissionsprognose (Ingenieurbüro Richters & Hüls, 18.12.2025): Hierin werden die zu erwartenden Geruchsimmissionen innerhalb des Plangebietes dargestellt (Schutzgut Mensch).
  • Schalltechnisches Gutachten – Immissionsprognose (Ingenieurbüro Richters & Hüls, 18.12.2025): Hierin werden die Geräuscheinwirkungen durch den Gewerbelärm und den öffentlichen Straßenverkehr aufgezeigt (Schutzgut Mensch).
  • Entwässerungsstudie (Martinko PartmbB, 12.03.2024): Hierin wird konzeptionell die zukünftige Abwasserbeseitigung im Plangebiet dargestellt (Schutzgut Wasser).
  • Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG sowie Beschluss Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörden vom 18.06.2025): Im Antrag wird erläutert, welche geschützten Landschaftsbestandteile von der Planung betroffen sind und begründet, warum die Inanspruchnahme erforderlich ist (Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt).
  • Stellungnahmen mit Umweltbezug, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden:
    • Aus der Öffentlichkeit, Datum der Stellungnahme 05.08.2019: Es wird auf die Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft eingegangen.
    • Kreis Borken, 06.08.2019 zu den Themen Immissionsschutz, Abwasserbeseitigung, Hochwasser, Natur- und Landschaftsschutz sowie Artenschutz
    • Regionalforstamt Westmünsterland, 04.07.2019 zu Waldflächen bzw. Wallhecken
    • Bezirksregierung Arnsberg, 19.07.2019 zu bergbaulichen Belangen
    • LWL-Archäologie für Westfalen, 15.07.2019 zu Bodendenkmälern
    • Geologischer Dienst, 16.07.2019 zum Baugrund sowie zum Schutzgut Boden

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden, eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Do.:            14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 20.02.2026

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wider, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Diana Niestegge

Telefon: 02564/303-238

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/09

Butenwall 79

48691 Vreden

Datenschutzerklärung

https://www.vreden.de/de/info/datenschutz

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang