Bebauungsplan Stadt Vreden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 97 "Solarpark Vreden", 2. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.05.2026 bis 30.06.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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BPL 97-2 Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 2. Änderung
- Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Vreden hat am 22.04.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 07.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 2. Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. 

Ziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung regenerativer Energien (Solar, Biogas) sowie zur Nutzung der Abwasseranlagen.

Der Geltungsbereich umfasst den Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 1. Änderung mit den Grundstücken Gemarkung Vreden, Flur 15, Flurstücke 1145 tlw., 1153, Flur 20, Flurstücke 691, 692, 945 tlw., Flur 117, Flurstück 109 tlw. In dem Vorschaubild ist der Geltungsbereich, ohne Maßstab, dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Solarpark Vreden“, 2. Änderung und die Begründung einschließlich Anlagen sind in der Zeit

vom 21.05.2026 bis 30.06.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/startseite sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder https://www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden, eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do.:             14:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Veröffentlichung wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 18.05.2026

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wider, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Diana Niestegge

Telefon: 02564/303-238

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/09

Butenwall 79

48691 Vreden

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