Bebauungsplan Stadt Vreden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 126 "Dorferweiterung Ammeloe Nord-Ost"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.05.2026 bis 30.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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BPL 126 Geltungsbereich

Bebauungsplan Nr. 126 „Dorferweiterung Ammeloe Nord-Ost“ 
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem Rat der Stadt Vreden am 04.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126 „Dorferweiterung Ammeloe Nord-Ost“ empfohlen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauland für die Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung, die Erweiterung der Fläche für Gemeinbedarf – Schule sowie die Ausweisung einer Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung "Tischlerei" für einen ansässigen Gewerbebetrieb, um die bestehende Siedlungsstruktur zu stärken.

Das Plangebiet liegt nordöstlichen des Kirchdorfes Ammeloe. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Vreden, Flur 45, Flurstücke 101 tlw., 165, 166, 199 tlw., 200 339. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Übersicht im Vorschaubild, ohne Maßstab.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 07.05.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 für den Bebauungsplan Nr. 126.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 „Dorferweiterung Ammeloe Nord-Ost“ sowie der Begründungsentwurf mit Anlagen sind in der Zeit

vom 21.05.2026 bis 30.06.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung/themen sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr
Do.:             14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 18.05.2026

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wider, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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