Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Vreden Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 "Kirchplatz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.05.2026 bis 30.06.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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VEP 60 Ergänzter Geltungsbereich

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 „Kirchplatz“ 
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem Rat der Stadt Vreden am 07.05.2026 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 60 „Kirchplatz“ empfohlen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 „Kirchplatz“ erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung von gewerblichen Bestandsgebäuden sowie einen Neubau von Wohngebäuden zu schaffen.

Der Geltungsbereich ist wie im Vorschaubild, ohne Maßstab, dargestellt begrenzt. Er umfasst die Grundstücke Gemarkung Vreden, Flur 23, Flurstücke 51, 63, 64 und 189.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 07.05.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Kirchplatz“ ist in der Zeit

vom 21.05.2026 bis 30.06.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung/themen sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr
Do.:             14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 19.05.2026

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wider, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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