Flächennutzungsplan Stadt Vreden Frühzeitige Beteiligung

12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vreden

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.05.2026 bis 30.06.2026
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12. Änderung FNP Geltungsbereiche

12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vreden
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem Rat der Stadt Vreden am 04.12.2025 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vreden im Bereich des Bebauungsplans Nr. 126 „Dorferweiterung Ammeloe Nord-Ost“ empfohlen.

Mit der Bereitstellung neuer Wohnbauflächen sowie der Stärkung des Schulstandorts und Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebs soll die bestehende Siedlungsstruktur weiter gestärkt werden. Parallel zur Bebauungsplanaufstellung wird entsprechend der Flächennutzungsplan der Stadt Vreden geändert.

Der Geltungsbereich 1 liegt im nordöstlichen Teil des Kirchdorfes Ammeloe auf einer landwirtschaftlich genutzten Hofstelle. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Vreden, Flur 45, Flurstücke 101 tlw., 165, 166, 199 tlw., 200 und 339.

Der Geltungsbereich 2 liegt im nordwestlichen Teil des Kirchdorfes Ammeloe, angrenzend des Baugebiets Schlatt und umfasst das Flurstück 306 tlw., Flur 45, Gemarkung Vreden.

Die Geltungsbereiche ergeben sich aus dem Vorschaubild, ohne Maßstab. 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 07.05.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vreden.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vreden sowie der Vorentwurf der Begründung mit Anlagen sind in der Zeit

vom 21.05.2026 bis 30.06.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung/themen sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr
Do.:              14:30 bis 18:00 Uhr. 

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 18.05.2026

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wider, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Aylin Meßing-Branse

Telefon: 02564/303-236

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/08

Butenwall 79

48691 Vreden

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