Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Vreden Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 61 „Windpark Köckelwicker Feld-Ost / Doemer Feld-West", Teilaufhebung B-Plan Nr. 74

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.06.2026 bis 17.07.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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VBP 60 und BPL 74 Geltungsbereiche

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 „Windpark Köckelwicker Feld-Ost / Doemer Feld-West“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Windpark Köckelwick“ in den Geltungsbereichen 1, 2, 3 tlw., 4 und 5 
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem Rat der Stadt Vreden am 14.05.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Windpark Köckelwicker Feld-Ost / Doemer Feld-West“ empfohlen.

Durch die Planung soll der vorhandene Windpark repowert und ein städtebaulich geordneter und energetisch optimierter Windpark innerhalb der im Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Vreden ausgewiesenen Konzentrationszone bzw. innerhalb des im Regionalplan Münsterland dargestellten Windenergiegebiets planungsrechtlich gesichert werden.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat dem Rat der Stadt Vreden in der gleichen Sitzung die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Windpark Köckelwick“ in den Geltungsbereichen 1, 2, 3 tlw., 4 und 5 empfohlen. Die geltende Bauleitplanung wird zukünftig durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 „Windpark Köckelwicker Feld-Ost / Doemer Feld-West“ ersetzt.

Das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Windpark Köckelwicker Feld-Ost / Doemer Feld-West“ liegt ca. 2 km nördlich der Ortslage von Vreden. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Vreden:

  • Flur 34, Flurstücke 23 tlw.,
  • Flur 35, Flurstücke 2 tlw., 3 tlw., 4 tlw.49 tlw., 51, 52,
  • Flur 37, Flurstücke 91 tlw.,
  • Flur 38, Flurstücke 3 tlw., 4 tlw., 7 tlw., 8 tlw., 56 tlw., 57 tlw.
  • Flur 39, Flurstücke 7 tlw., 9 tlw., 11 tlw., 22 tlw., 29 tlw., 30 tlw., 31, 32 tlw.,
  • Flur 40, Flurstücke 8 tlw., 9 tlw., 10 tlw., 11 tlw., 15 tlw., 24 tlw., 28, 30, 31, 34, 35, 36 tlw.
  • Flur 82, Flurstücke 6 tlw., 61 tlw., 62, 63 tlw., 64, 65.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst ganz oder teilweise folgende Flurstücke in der Gemarkung Vreden:

  • Flur 35, Flurstücke 51, 52,
  • Flur 39, Flurstücke 7, 22, 27, 29, 30, 31, 32,
  • Flur 40, Flurstücke 8, 9, 10, 11, 15, 24, 28, 30, 31, 34, 35, 36.

Die Geltungsbereiche ergeben sich aus dem Vorschaubild, ohne Maßstab. 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.05.2025 auf der Grundlage des vorliegenden Plankonzeptes die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Eine Bürgerinformationsveranstaltung findet am 01.07.2026 um 18:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Vreden, Burgstraße 14, 48691 Vreden, statt.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 61 „Windpark Köckelwicker Feld-Ost / Doemer Feld-West“ sowie der Begründungsentwurf mit Anlagen und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Windpark Köckelwick“ in den Geltungsbereichen 1, 2, 3 tlw., 4 und 5 sind in der Zeit

vom 15.06.2026 bis 17.07.2026 einschließlich

im Beteiligungsportal NRW veröffentlicht. Das Beteiligungsportal ist unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung/themen sowie über eine Verlinkung über die Homepage der Stadt Vreden unter https://www.vreden.de/de/wirtschaft-und-bauen/bauen-planen-verkehr/planungsbeteiligung oder www.bauleitplanung.nrw.de zu erreichen.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während der gesamten Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus der Stadt Vreden, Fachabteilung Stadtplanung, Butenwall 79, 48691 Vreden eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr
Do.:             14:30 bis 18:00 Uhr.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (über das Formularfeld „Ihre Stellungnahme“ im Beteiligungsportal oder per E-Mail an bauleitplanung@vreden.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg, bspw. schriftlich oder persönlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Vreden öffentlich bekannt gemacht.

48691 Vreden, den 09.06.2026

Im Auftrag

gez.

Joachim Hartmann

Wir bitten Sie darum, Ihren Namen sowie Ihre Adresse anzugeben, damit Ihre Stellungnahme zugeordnet werden kann. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Die dargestellte Anzahl an Stellungnahmen spiegelt die wider, die über das Beteiligungsportal.NRW eingehen. Stellungnahmen, die über andere Wege (E-Mail/schriftlich/mündlich) abgegeben werden, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kontakt

Diana Niestegge

Telefon: 02564/303-238

E-Mail: bauleitplanung@vreden.de

Technisches Rathaus

Raum TR 0/09

Butenwall 79

48691 Vreden

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