Verfahren Gemeinde Wachtendonk Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Wachtendonk

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.08.2026 bis 02.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Kommunale Wärmeplanung (Entwurf) - Versorgungsszenario im Zieljahr 2045

Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Wachtendonk – Entwurf zur Offenlage

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gemeinde Wachtendonk hat gemeinsam mit der Gelsenwasser AG und der greenventory GmbH eine kommunale Wärmeplanung (KWP) erarbeitet. Ziel ist es, die strategischen Voraussetzungen für eine treibhausgasneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045 zu schaffen. Grundlage hierfür ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes.

Wichtigste Erkenntnisse der Bestands- und Potenzialanalyse

  • Aktueller Stand: Der jährliche Wärmebedarf in Wachtendonk beträgt ca. 79,7 GWh. Die Versorgung basiert derzeit noch zu über 76 % auf fossilen Energieträgern (Erdgas und Heizöl).
  • Potenziale: Die Gemeinde verfügt über ausreichende lokale Potenziale (u. a. aus Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie und Gewässerwärme), um den zukünftigen Bedarf rechnerisch vollständig erneuerbar zu decken.

Die künftige Versorgungsstruktur (Eignungsgebiete)

Im Wärmeplan werden drei grundlegende Gebietskategorien ausgewiesen, um Gebäudeeigentümern eine Orientierung für anstehende Investitionen zu geben:

  1. Wärmenetzeignungsgebiete (Zentrale Versorgung): Identifiziert wurden der historische Ortskern Wachtendonk (Prüfung eines neuen Netzes) sowie das Bestands-Wärmenetz Wankum (Prüfung von Erweiterungsoptionen).
  2. Wärmeplanungsgebiet Gasnetztransformation: Bereiche, in denen perspektivisch eine schrittweise Umstellung des bestehenden Gasnetzes auf Biomethan geprüft wird.
  3. Einzelversorgungsgebiete: Gebiete außerhalb der Netzbereiche, in denen dezentrale Lösungen – insbesondere strombetriebene Wärmepumpen oder Biomasseanlagen – im Vordergrund stehen.

Geplante Maßnahmen

Der Bericht definiert ein Paket aus zehn konkreten Maßnahmen. Hierzu gehören die Erstellung von Quartierskonzepten und Machbarkeitsstudien, die Prüfung der Nutzung von Flusswärme aus der Niers sowie der Ausbau von Beratungsangeboten für die Bevölkerung.

Rechtlicher Hinweis zum Verfahren

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument auf Gebietsebene. Der Wärmeplan stellt einen informellen Fahrplan dar und besitzt keine rechtliche Außenwirkung nach § 23 Abs. 4 WPG. Er begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten und ersetzt nicht die individuelle, gebäudescharfe Planung durch die Eigentümer.

Durch diesen Plan allein werden keine gesetzlichen Austauschpflichten für funktionierende Heizsysteme im Bestand ausgelöst. Nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) besteht beim Heizungswechsel Technologieoffenheit. Es gelten lediglich die gesetzlichen Beimischungsquoten für grüne Brennstoffe („Bio-Treppe“) beim Einbau neuer fossiler Anlagen, wobei das übergeordnete Ziel einer vollständig treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 bestehen bleibt

Ihre Beteiligung

Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Gestaltung der lokalen Wärmewende zu beteiligen. Nutzen Sie die Gelegenheit, den beigefügten Abschlussbericht einzusehen. Sie können Ihre Stellungnahmen, Anregungen oder Fragen direkt online über dieses Beteiligungsportal einreichen.

Kontakt

Ihr Ansprechpartner in der Verwaltung

Für Fragen zum Verfahren der kommunalen Wärmeplanung oder zum Ablauf der Offenlage steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde Wachtendonk gerne zur Verfügung:

  • Zuständiges Amt: Planung, Bauen und Umwelt
  • Ansprechpartner: Hubert Helders
  • Adresse: Weinstraße 1, 47669 Wachtendonk
  • Telefon: 02836 / 9155-83
  • E-Mail: hubert.helders@wachtendonk.de

Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:
Bitte nutzen Sie für Ihre offiziellen Rückmeldungen und Stellungnahmen bevorzugt die Online-Eingabefunktion direkt hier im Beteiligungsportal. Dies erleichtert der Verwaltung die anschließende Auswertung und Protokollierung aller Beiträge erheblich.

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise zur Bürgerbeteiligung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens ist:
Gemeinde Wachtendonk
Der Bürgermeister
Weinstraße 1, 47669 Wachtendonk
E-Mail: info@wachtendonk.de

2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Wenn Sie eine Stellungnahme oder einen Kommentar abgeben, werden die von Ihnen eingegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Text der Stellungnahme) verarbeitet. Dies ist erforderlich, um Ihre Anregungen im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens zur kommunalen Wärmeplanung (§ 13 WPG 3 in Verbindung mit § 7 WPG 4) zu prüfen, zu werten und dem Gemeinderat zur Abwägung vorzulegen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO. [1]

3. Weitergabe von Daten

Die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen werden durch die zuständigen Fachbereiche der Gemeinde Wachtendonk ausgewertet. Eine Weitergabe an externe Dienstleister (z. B. das beauftragte Planungsbüro zur fachlichen Auswertung) erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form, es sei denn, die Angabe von personenbezogenen Daten ist für das Verständnis des Sachverhalts zwingend erforderlich. [2]

4. Veröffentlichung von Ergebnissen

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die Abwägung der Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Veröffentlichung von Protokollen oder Beschlussvorlagen in öffentlichen Sitzungen sowie im Ratsinformationssystem erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form. Es werden keine Namen oder privaten Adressen veröffentlicht. [3]

5. Speicherdauer

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Durchführung des Verfahrens, die Dokumentation der gesetzlichen Offenlage und die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für Verwaltungsakten erforderlich ist. [4]

6. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten sowie das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW zu. [5, 6]

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