Kontakt
Ihr Ansprechpartner in der Verwaltung
Für Fragen zum Verfahren der kommunalen Wärmeplanung oder zum Ablauf der Offenlage steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter der Gemeinde Wachtendonk gerne zur Verfügung:
- Zuständiges Amt: Planung, Bauen und Umwelt
- Ansprechpartner: Hubert Helders
- Adresse: Weinstraße 1, 47669 Wachtendonk
- Telefon: 02836 / 9155-83
- E-Mail: hubert.helders@wachtendonk.de
Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:
Bitte nutzen Sie für Ihre offiziellen Rückmeldungen und Stellungnahmen bevorzugt die Online-Eingabefunktion direkt hier im Beteiligungsportal. Dies erleichtert der Verwaltung die anschließende Auswertung und Protokollierung aller Beiträge erheblich.
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise zur Bürgerbeteiligung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens ist:
Gemeinde Wachtendonk
Der Bürgermeister
Weinstraße 1, 47669 Wachtendonk
E-Mail: info@wachtendonk.de
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wenn Sie eine Stellungnahme oder einen Kommentar abgeben, werden die von Ihnen eingegebenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Text der Stellungnahme) verarbeitet. Dies ist erforderlich, um Ihre Anregungen im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens zur kommunalen Wärmeplanung (§ 13 WPG 3 in Verbindung mit § 7 WPG 4) zu prüfen, zu werten und dem Gemeinderat zur Abwägung vorzulegen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO. [1]
3. Weitergabe von Daten
Die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen werden durch die zuständigen Fachbereiche der Gemeinde Wachtendonk ausgewertet. Eine Weitergabe an externe Dienstleister (z. B. das beauftragte Planungsbüro zur fachlichen Auswertung) erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form, es sei denn, die Angabe von personenbezogenen Daten ist für das Verständnis des Sachverhalts zwingend erforderlich. [2]
4. Veröffentlichung von Ergebnissen
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die Abwägung der Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Veröffentlichung von Protokollen oder Beschlussvorlagen in öffentlichen Sitzungen sowie im Ratsinformationssystem erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form. Es werden keine Namen oder privaten Adressen veröffentlicht. [3]
5. Speicherdauer
Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Durchführung des Verfahrens, die Dokumentation der gesetzlichen Offenlage und die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für Verwaltungsakten erforderlich ist. [4]
6. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten sowie das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW zu. [5, 6]