Umfrage Gemeinde Waldfeucht Justiz, Inneres und öffentliche Sicherheit

Einführung einer neuen Bestattungsform auf den Friedhöfen der Gemeinde Waldfeucht

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.06.2025 bis 20.07.2025
  • Teilnehmer 259 Teilnehmer
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Beispiel Friedhof Braunsrath (Fotomontage, zum Vergrößern klicken Sie bitte auf das Bild).

Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat am 20.05.2025 beschlossen, die Einführung sogenannter Baumurnenwahlgräber auf den Friedhöfen in Haaren, Braunsrath und Obspringen zu prüfen.

Baumurnenwahlgräber sind Erdurnengräber am Fuße eines Baumes, in biologisch abbaubaren Urnen. Ein bepflanztes Rondell (etwa 5 m Durchmesser) wird mit bis zu 20 Doppelurnengräbern ausgestattet. Nach der Beisetzung wird eine Namensplatte eingesetzt. Dort darf ausschließlich eine Grablampe abgestellt werden — weitere Gestaltung ist nicht erlaubt. Auf den Friedhöfen in Waldfeucht und Bocket ist derzeit kein Platz für diese Grabform vorhanden.

Die Verwaltung sieht in dieser Bestattungsform eine Alternative zu Naturbestattungen, wie er auf niederländischer Seite besteht.

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Kontakt

Frau Petra Bitter,
Sachbearbeiterin Friedhofsverwaltung

Kontakt:
Telefon: +49 2455 399-123
E-Mail: p.bitter@waldfeucht.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur Umfrage im Friedhofswesen

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Umfrage ist:

Bürgermeister der Gemeinde Waldfeucht
Herr H.-J. Schrammen

Lambertusstr. 13
024553990
Gemeinde@Waldfeucht.de
www.waldfeucht.de

2. Datenschutzbeauftragte

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:

Frau Andrea Offermanns Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Waldfeucht
[Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, a.offermanns@waldfeucht.de 02455399111]

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Umfrage dient der Erhebung von Meinungen, Bedürfnissen und Erwartungen im Zusammenhang mit dem Friedhofswesen, insbesondere zur Gestaltung der Urnenwände.

4. Art der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Umfrage werden anonyme Daten erhoben. Sofern Sie freiwillig personenbezogene Daten angeben (z. B. E-Mail-Adresse für Rückfragen oder Teilnahme an einer Verlosung), werden diese gesondert gespeichert und nicht mit Ihren Antworten verknüpft.

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Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit den jeweiligen gesetzlichen Aufgaben der verantwortlichen Stelle (öffentliches Interesse) oder auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) bei freiwilliger Angabe personenbezogener Daten.

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Die Daten werden ausschließlich durch die verantwortliche Stelle bzw. durch beauftragte Dienstleister (z. B. Umfrageplattform) verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben ausdrücklich eingewilligt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

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Die Daten werden so lange gespeichert, wie sie für die Auswertung der Umfrage benötigt werden, längstens jedoch [z. B. „12 Monate“]. Personenbezogene Daten, die zu anderen Zwecken (z. B. Kontaktaufnahme) erhoben wurden, werden nach Zweckfortfall gelöscht.

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  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

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  • Widerruf Ihrer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Bitte wenden Sie sich hierzu an die oben genannte verantwortliche Stelle oder den Datenschutzbeauftragten.

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Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Ihnen entstehen keinerlei Nachteile, wenn Sie nicht teilnehmen oder einzelne Fragen unbeantwortet lassen.

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