Veranstaltung Stadt Warendorf Zukunft und Veränderung

Stadt Warendorf I Anmeldung als ehrenamtliche Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl am 14. September 2025

  • Status Aktiv
  • Termin 14.09.2025 07:30 Uhr
  • Buchungsstatus 233 freie Plätze
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Die Kommunalwahl in NRW findet am 14. September 2025 statt.

Auch in Warendorf wird gewählt.

Hier können Sie sich als ehrenamtliche Wahlhelferin / ehrenamtlicher Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14.09.2025 und für eine mögliche Stichwahl am 28.09.2025 anmelden.

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer, können Sie folgende Tätigkeiten in einem Wahlbüro übernehmen:

  • Wahlvorsteher*in / stellv. Wahlvorsteher*in
  • Schriftführer*in
  • Beisitzer*in

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer für die Kommunalwahl:

Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Über die Auswahl Teilnahme buchen gelangen Sie zur Anmeldemaske. 

Die Eingabefelder "Organsiation" und "Funktionsbezeichnung" müssen nicht ausgefüllt werden.

Bitte vergessen Sie nach dem Ausfüllen des Formulars nicht, die Teilnahme über Jetzt anmelden zu bestätigen 

Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung über das Wahlamt auf dem Postweg.

Übersicht

Veranstaltungstermin
Sonntag 14.09.2025 07:30 - 22:00 Uhr
Termin speichern
Veranstaltungsort
Stadt Warendorf
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
28.04.2025 - 30.06.2025

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 28.04.2025 bis zum 30.06.2025 online gebucht werden.

Kontakt

André Depenwisch
Telefon: 02581 541330
E-Mail: andre.depenwisch@warendorf.de

Mit allen Fragen zur Tätigkeit der Wahlhelfer:innen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt:

wahlen@warendorf.de
 

Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in für die Kommunalwahl:

Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung, gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzerklärung I Stadt Warendorf

Hinweis zum Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten dürfen auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern Sie der Verarbeitung nicht widersprechen. Wenn Sie sich nur für die in der Anmeldemaske ausgewählten Wahl(en) melden, müssen Sie der Verarbeitung nicht widersprechen, da dann die erhobenen Daten gelöscht werden. Auch künftig können Sie jederzeit einer Speicherung Ihrer Daten widersprechen. 
 

Informationen

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