Flächennutzungsplan Stadt Warstein Frühzeitige Beteiligung

75. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Entwicklung des Risse-Geländes in der Ortschaft Warstein und Suttrop

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.02.2025 bis 09.03.2025
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Übersicht 75. Änderung FNP

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. In der Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Warstein beabsichtigt die innenstadtnahe, brachliegende Fläche des „Risse-Geländes“ zu revitalisieren und zu einem gemischten Quartier in zentraler Lage zu entwickeln. Durch die 75. Änderung des Flächennutzungsplans und des teilweise im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans Nr. 59 „Risse-Gelände“ sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Quartiers geschaffen werden. Geplant ist die Ansiedlung von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Dienstleistern und einem Gastronomieangebot, einer Kindertagesstätte sowie groß- und kleinflächigem Einzelhandel zur Nahversorgung. Der kleinflächige Einzelhandel wird sich zukünftig im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Warstein befinden und zentrenrelevante Sortimente enthalten. Der großflächige Lebensmittelmarkt dient der Nahversorgung und befindet sich außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches.

Das insgesamt 7,5 ha große Betriebsgelände der Firmengruppe Risse, auch „Risse-Gelände“ genannt, liegt seit Aufgabe des Kalksteinabbaus und der Umsiedlung des Betonwerkes brach. Bereits vor der endgültigen Aufgabe bzw. Umsiedlung der gewerblichen Nutzungen fanden Überlegungen zur Umnutzung des „Risse-Geländes“ statt, die aus verschiedenen Gründen wieder verworfen wurden. Das aktuelle Nutzungskonzept sieht die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers im ca. 4,6 ha großen, südlichen Bereich des Geländes vor. Im nördlichen Bereich ist eine Bebauung aufgrund des geplanten Trassenverlaufs der B 55n und der einzuhaltenden Anbauverbotszone nicht möglich. Zur Ausschöpfung des Potentials des Geländes wird eine Vernetzung mit der Umgebung, insbesondere als Bindeglied zwischen dem Versorgungsstandort Hüttenstraße/ Kreisstraße im Norden und dem Hauptzentrum im Süden sowie eine bedarfsgerechte Ergänzung des bestehenden Versorgungsangebotes der Innenstadt angestrebt. Zudem sollen dringend benötigte Wohn- und Pflegeangebote vor allem für Senioren geschaffen werden. Neben dem eigentlichen ehemaligen Betriebsgelände wird auch ein Grundstück entlang der Hauptstraße in die Planungen mit einbezogen, um hier unter Einbeziehung der Wäster ein attraktives gastronomisches Angebot o.ä. zu schaffen. Die bereits etablierte Freizeitnutzung im östlichen Bereich des Plangebietes als Kletterpark soll aufrechterhalten werden. Die Errichtung einer Kindertagesstätte rundet die geplante Nutzungsmischung ab. 

Voraussichtliche Auswirkung der Planung

Im Rahmen der 75. Änderung wird auch das angrenzende Kerngebiet (MK) berichtigt. Die bestehenden Nutzungen entsprechen nicht mehr dem eines Kerngebietes. Die Stadt Warstein verfolgt das Ziel, diesen Bereich zukünftig als Urbanes Gebiet (MU) zu entwickeln.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Warstein stellt für das Plangebiet größtenteils ein Mischgebiet dar. Im Westen, entlang der B 55 ist ein Kerngebiet dargestellt. Der zentrale Versorgungsbereich endet südlich des Änderungsbereichs. Das geplante Vorhaben, vor allem die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel ist derzeit planungsrechtlich nicht zulässig, weshalb die 75. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wird.

Im Rahmen der Umweltprüfung sind die Auswirkungen der Schutzgüter zu prüfen. Daher liegen im Umweltbericht Informationen zu nachfolgenden Schutzgütern vor:

  • Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (Immissionen und Erholung)
  • Tiere (Arten und deren Lebensräume)
  • Pflanzen (Biotoptypen und Betrachtung der besonders geschützten Pflanzenarten)
  • Fläche
  • Boden (Bodentypen, Altlasten)
  • Wasser (Wasser- und Heilquellenschutzgebiet, Oberflächengewässer)
  • Klima und Luft
  • Landschaft (Landschaftsgestalt und Landschaftsbild)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturgüter, Kulturlandschaftsbereich „Warstein“, kulturlandschaftsprägende Objekte)
  • Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen (Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander)

Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Planentwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich dem Entwurf der Begründung, dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, der Verträglichkeitsuntersuchung von Einzelhandelsnutzungen auf dem Risse-Gelände in Warstein sowie der Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Warstein werden in der Zeit vom

05.02.2025 bis 09.03.2025 (einschließlich)
 

im Internet veröffentlicht.

Die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.

Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen.

Ihre Anregungen und Stellungnahmen können über das Beteiligungsportal, schriftlich (auch per E-Mail: bauleitplanung@warstein.de) oder zur Niederschrift gebracht werden.

Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der

Stadt Warstein

Sachgebiet Stadtentwicklung

 im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113,

Schulstraße 7, 59581 Warstein

statt.

Die Auslegung erfolgt

montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr,
            (mittwochs geschlossen),

dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und

donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.

Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-335 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme in einem leicht zugänglichen Raum im Rathaus der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist

Kontaktperson

Sachgebiet Stadtentwicklung
Telefon: 02902/81 335
E-Mail: bauleitplanung@warstein.de

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