Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum 10, 2. Änderung (www - waester wohnen warstein), mit seiner Begründung angenommen sowie die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde vorstehend bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist aus der Planunterlage ersichtlich.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der qualifizierte Bebauungsplan „Stadtzentrum 10“ soll in einem Teilbereich geändert werden. Der jetzige Bebauungsplan ist nach der Durchführung des vorgeschriebenen Aufstellungsverfahrens durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 20.12.2001 in Kraft getreten und durch eine 1. Änderung vom 10.05.2007 ergänzt worden.
Mit dem Projekt „www-waester wohnen warstein“ möchte die Stadt Warstein ein modernes, nachhaltiges und authentisches Wohnquartier schaffen. Am alten Standort der Feuerwehr soll ein Mehrgenerationen- Wohnen und ein Quartierstreff für Menschen mit verschiedenen Lebensstilen entstehen. Der aktuell gültige Bebauungsplan setzt die Fläche, auf der das Projekt realisiert werden soll, als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr, fest. Dies entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten, da das alte Feuerwehrhaus bereits abgerissen ist und die Fläche aktuell brachliegt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt teilweise innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Gewässer Möhne und Wäster, welches als Managementeinheit Möhne (ME_RUH_1800) beschrieben wird. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum 10 (www-waester wohnen warstein)“ soll nun das Planungsrecht schaffen, damit das zuvor angesprochene Projekt realisiert werden kann. Im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird zudem die Änderung der im Geltungsbereich liegenden „Kerngebiete“ zu „Urbanen Gebieten“ angestrebt. Hintergrund ist, dass das Kerngebiet nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und Entwicklungen innerhalb des Warsteiner Stadtgebietes entspricht. Durch die Änderung hin zu „Urbanen Gebieten“ werden weitere bzw. neue Handlungsspielräume erzielt, gerade in Bezug auf die Wohnnutzung im Erdgeschoss, welche durch die bisher vorliegenden „Kerngebiete“ nahezu ausgeschlossen wurde. Auch die Unterbringung von sozialen Einrichtungen, wie der geplante Quartierstreff, mit Angeboten der VHS wird durch die Änderung zu „Urbanen Gebieten“ erleichtert bzw. ermöglicht, da diese Nutzungen ein wesentlicher Bestandteil für das „Urbane Gebiet“ darstellt und im Kerngebiet nicht zulässig ist.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum 10 (www-waester wohnen warstein)“ sorgt somit dafür, dass die angestrebte Umsetzung des www-Projektes im Rahmen der Regionale 2025 planungsrechtlich möglich ist. Darüber hinaus ist es, durch die Änderung der „Kerngebiete“ zu „Urbanen Gebieten“ möglich, eine bessere und kontrollierte Steuerung der Wohnnutzung im Erdgeschoss innerhalb des Zentrums von Warstein umzusetzen.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des „vereinfachten Verfahrens“ gem. §13 BauGB. Daher wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Benachrichtigung der Behörden abgesehen.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichtes, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird im vereinfachten Verfahren abgesehen.
Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum 10, 2. Änderung (www – waester wohnen warstein), sowie der Entwurf der Begründung, werden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.05.2025 bis 20.06.2025 (einschließlich)
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.
Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der
Stadt Warstein Sachgebiet Stadtentwicklung im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113, Schulstraße 7, 59581 Warstein
statt.
Die Auslegung erfolgt
montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, (mittwochs geschlossen), dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen.
Dabei besteht die Gelegenheit, Anregungen und Stellungnahmen u.a. elektronisch (bauleitplanung@warstein.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-336 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme im leicht zugänglichen Raum Nr. 29 des Rathauses der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt.
Sachgebiet Stadtentwicklung
Telefon: 02902/81 336
bauleitplanung@warstein.de