Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik Steinbruch Hohe Liet“, Ortschaft Suttrop gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ein Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) südlich des Ortsteils Suttrop. Hierfür wurde bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.07.2025 die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Warstein beschlossen. Um das Vorhaben umzusetzen ist nun die parallel zur FNP-Änderung laufende Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.
Mit dem hier vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans möchten der Investor und die Stadt Warstein einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten und die planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans schaffen. Im Hinblick auf den „Klimanotstand, den der Rat der Stadt Warstein verkündet hat, kann dieses Vorhaben ein weiterer Baustein hinsichtlich des Klimaschutzes sein, indem Strom aus regenerativen Energiequellen erzeugt wird.
Die Flächen liegen im Außenbereich südlich des Ortsteils Warstein-Suttrop und werden im Flächennutzungsplan als „Flächen für Abgrabungen oder für Gewinnung von Bodenschätzen“ dargestellt. Im Süden grenzt das Vorhabengebiet unmittelbar an eine Abgrabungsfläche. Zukünftig soll im Bebauungsplan ein „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung: „Gebiete für Anlagen, die der Nutzung der Sonnenenergie dienen, bis zu einer Inanspruchnahme für die Rohstoffgewinnung“ dargestellt werden. Im Regionalplan ist die Fläche als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt, überlagert mit einem Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) sowie einem Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB).
Da PV-FFA im Außenbereich kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB darstellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein solches Vorhaben planungsrechtlich zugelassen werden kann. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Planungssicherheit gegeben werden.
Das Vorhabengebiet befindet sich südlich des Ortsteils Suttrop. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen, die derzeit als Acker genutzt werden, zukünftig jedoch für die Nutzung als Abgrabung vorgesehen sind. Insgesamt umfasst der Planbereich eine Flächengröße von ca. 7,7 ha.
Voraussichtliche Auswirkung der Planung Durch die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen rund 7,7 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche zukünftig für eine Photovoltaikanlage genutzt werden. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die Auswirkungen Schutzgüter zu prüfen. Daher liegen im Umweltbericht Informationen zu den nachfolgenden Schutzgütern vor. • Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (Immissionen und Erholung) • Tiere (Arten und deren Lebensräume) • Pflanzen (Biotoptypen und Betrachtung der besonders geschützten Pflanzenarten) • Fläche (flächensparendes Bauen) • Boden (Bodentypen, Altlasten) • Wasser (Wasser- und Heilquellenschutzgebiet, Oberflächengewässer) • Klima und Luft (Klimatop, Anfälligkeit gegenüber Folgen des Klimawandels) • Landschaft (Landschaftsgestalt und Landschaftsbild) • Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturgüter, Kulturlandschaftsbereich „Warstein“, kulturlandschaftsprägende Objekte) • Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen (Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander)
Mit dieser Bekanntmachung erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Die Vorentwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik Steinbruch Hohe Liet“ einschließlich Begründung, Umweltbericht, landschaftspflegerischer- und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden in der Zeit vom
09.02.2026 bis 13.03.2026 (einschließlich)
im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen sind über das Beteiligungsportal NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/warstein/startseite abrufbar.
Darüber hinaus findet im gleichen Zeitraum eine öffentliche Auslegung bei der
Stadt Warstein Sachgebiet Stadtentwicklung im Erdgeschoss des Technisches Rathaus im Flur gegenüber den Räumen P 111-113, Schulstraße 7, 59581 Warstein
statt.
Die Auslegung erfolgt
montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, (mittwochs geschlossen), dienstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Im v. g. Zeitraum besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und die Planunterlagen einzusehen. Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Einschränkung den o. g. Ort der öffentlichen Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02902 / 81-336 einen Termin zur Einsichtnahme und möglicher Abgabe einer Stellungnahme im leicht zugänglichen Raum Nr. 39 des Rathauses der Stadt Warstein, Dieplohstraße 1, 59581 Warstein zu vereinbaren.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt.
Sachgebiet Stadtentwicklung
Telefon: 02902/81 336
bauleitplanung@warstein.de