Kategorie
Allgemeine Beschwerden
Status
Erledigt
Prüfung der Parkzeitbeschränkung – Kampstraße 6-10
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Überprüfung und Aufhebung der zeitlichen Parkzeitbeschränkung im Ortsteil Arsbeck auf der Kampstraße (Kurz vor der ehemaligen Bankfiliale, angebracht am dortigen Lichtmasten).
Es handelt sich konkret um die Schilderkomination:
Zeichen 314 StVO („Parken“)
Zusatzzeichen 1040-32 („Parkscheibe 1 Std.“)
Zusatzzeichen 1042-30 („werktags 8–18h“)
Begründung:
Dauerhafter Wegfall des Anordnungsgrundes:
Die ursprüngliche Anordnung der Parkzeitbeschränkung mittels Parkscheibe diente ausschließlich der Bereitstellung von Kurzzeitparkplätzen für den Kunden- und Geschäftsverkehr der dort ansässigen Bankfiliale. Diese Filiale existiert seit geraumer Zeit nicht mehr. Ein Bedarf an hoher Parkplatzfluktuation durch Kundenverkehr liegt an dieser Stelle somit dauerhaft nicht mehr vor.
Fehlende verkehrsrechtliche Erforderlichkeit (§ 45 Abs. 9 StVO):
Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angebracht oder aufrechterhalten werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Da der ursprüngliche Zweck ersatzlos entfallen ist, stellt die Aufrechterhaltung der Einschränkung eine unnötige Belastung für den Parkdruck der Anwohnerschaft dar.
Ich bitte Sie daher, die Beschilderung im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung zu überprüfen und das Zusatzzeichen zur Parkzeitbeschränkung bzw. die Gesamtbeschilderung zu entfernen, um den Bereich wieder dem allgemeinen, zeitlich unbeschränkten Parken zur Verfügung zu stellen.
Ein Foto der aktuellen Beschilderung zur genauen Lokalisierung habe ich dieser E-Mail beigefügt.
Über eine Eingangsbestätigung sowie eine kurze Rückmeldung zum Bearbeitungsstand würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen