Bebauungsplan Gemeinde Wenden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 17A „Industriegebiet Hünsborn-West“, 3. Änderung und Ergänzung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.08.2025 bis 19.09.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Industriegebiet Hünsborn West

Grundlegende Ziele dieser Änderung und Ergänzung sind:

- Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen im bisherigen Außenbereich,

- Bereitstellung von Flächen für eine schadlose Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers (Regenrückhaltebecken) – insbesondere für die zusätzlichen Industrieflächen,

- Anpassung des Planrechts an die aktuelle Rechtslage sowie an die aktuellen ökonomischen und ökologischen Randbedingungen,

- Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für den ansässigen Industriebetrieb.

Kontakt

Dipl.-Ing. U. Müscher

Gemeinde Wenden

Bauverwaltung

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57482 Wenden

Tel:  02762/406 423 

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Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Bauleitplanverfahren:

Die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit ist grundsätzlich freiwillig.

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie die personenbezogenen Daten für das Bauleitplanverfahren erfasst und verarbeitet.

Alle Daten werden nur zur Bearbeitung der Stellungnahme und nach Abschluss der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB) zur Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung verwendet.

Arten personenbezogener Daten

-      Vorname, Nachname, Adresse, E-Mailadresse und ggf. sonstige Kontaktdaten,

-      Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind,

-      Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.

Empfänger der personenbezogenen Daten

-      dem Gemeinderat einschließlich der vorberatenden Gremien (insbesondere Bau- und Planungsausschuss) zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs.7 BauGB,

       in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse werden die personenbezogenen Daten anonymisiert und für die Nichtöffentlichen Sitzungen nicht anonymisiert aufgeführt,

-      andere Fachdiensten innerhalb der Gemeindeverwaltung, wenn diese als zuständige Stelle eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Arbeitsprozess eingebunden sind,

-      Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,

-      Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne.

Weitere Hinweise

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wenden

- Datenschutzerklärung der Gemeinde Wenden (https://www.wenden.de/datenschutz)

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