Bebauungsplan Gemeinde Wenden Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 7A „Industriegebiet Auf der Mark“, 1. TBP, 5. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.10.2025 bis 14.11.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Lage und Geltungsbereich

Ziele dieser Änderung:

- Anpassung des Planungsrechts an den Bestand,
- Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der „Papiermacherstraße“ (bisher als Fläche festgesetzt, die mit einem Leitungsrecht zugunsten der Anlieger, der Versorgungsträger und der Gemeinde sowie einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger belastet ist),
- Anpassung der festgesetzten Verkehrsflächen an den neugestalteten Kreuzungsbereich Ludwig-Erhard-Straße, Papiermacherstraße, Hillmicker Straße und der Erschließungsstraße für das ehemalige Bahnhofsgelände (geplanter Bebauungsplan Nr. 49 „Gewerbeflächen Gerlinger Bahnhof),
- Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten für den Bereich der ehemaligen Bahntrasse sowie des Anschlussgleises,

Kontakt

Dipl.-Ing. U. Müscher

Gemeinde Wenden

Bauverwaltung

Hauptstraße 75               

57482 Wenden

Tel: 02762/406 423                                                                           

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Die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit ist grundsätzlich freiwillig.

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie die personenbezogenen Daten für das Bauleitplanverfahren erfasst und verarbeitet.

Alle Daten werden nur zur Bearbeitung der Stellungnahme und nach Abschluss der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB) zur Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung verwendet.

Arten personenbezogener Daten

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-      Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind,

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Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.

Empfänger der personenbezogenen Daten

-      dem Gemeinderat einschließlich der vorberatenden Gremien (insbesondere Bau- und Planungsausschuss) zur Ab         wägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs.7 BauGB,

       in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse werden die personenbezogenen        Daten anonymisiert und für die Nichtöffentlichen Sitzungen nicht anonymisiert aufgeführt,

-     andere Fachdiensten innerhalb der Gemeindeverwaltung, wenn diese als zuständige Stelle eine fachliche Stellung          nahme abgeben müssen oder in den Arbeitsprozess eingebunden sind,

-      Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,

-      Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne.

Weitere Hinweise

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wenden

- Datenschutzerklärung der Gemeinde Wenden (https://www.wenden.de/datenschutz)

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