Bebauungsplan Gemeinde Wenden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 7A „Industriegebiet Auf der Mark“, 1. TBP, 5. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 27.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7A "Industriegebiet Auf der Mark", 1. TBP

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan Nr. 7A "Industriegebiet Auf der Mark", 1. TBP,

5. Änderung

Ziele dieser Änderung:

  • Anpassung des Planungsrechts an den Bestand,
  • erstmalige Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der „Papiermacherstraße“ (bisher: Fläche, die mit einem Leitungsrecht zugunsten der Anlieger, der Versorgungsträger und der Gemeinde sowie einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger belastet ist),
  • Anpassung der festgesetzten Verkehrsflächen an den neugestalteten Kreuzungsbereich Ludwig-Erhard-Straße, Papiermacherstraße, Hillmicker Straße und der Erschließungsstraße für das ehemalige Bahnhofsgelände (geplanter Bebauungsplan Nr. 49 „Gewerbeflächen Gerlinger Bahnhof),
  • Nutzbarmachung der ehemaligen (Bundes-)Bahntrasse/des geplanten Anschlussgleises einschl. der Neutrassierung der in diesem Bereich vorhandenen Versorgungsleitungen (Gas, 10-kv-Leitung, Wasser).

Kontakt

Herr Jan von der Linde
Telefon: 02762 406-612
E-Mail: j.linde@wenden.de

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Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Bauleitplanverfahren:

Die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit ist grundsätzlich freiwillig.

Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie die personenbezogenen Daten für das Bauleitplanverfahren erfasst und verarbeitet.

Alle Daten werden nur zur Bearbeitung der Stellungnahme und nach Abschluss der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB) zur Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung verwendet.

Arten personenbezogener Daten

-           Vorname, Nachname, Adresse, E-Mailadresse und ggf. sonstige Kontaktdaten,

-           Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind,

-           Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.

Empfänger der personenbezogenen Daten

-           der Gemeinderat einschließlich der vorberatenden Gremien (insbesondere Bau- und Planungsausschuss) zur Ab                wägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs.7 BauGB 

           (in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse werden die personenbezoge-                 nen Daten anonymisiert und für die Nichtöffentlichen Sitzungen nicht anonymisiert aufgeführt),

-           andere Fachdienste innerhalb der Gemeindeverwaltung, wenn diese als zuständige Stelle eine fachliche Stellung                nahme abgeben müssen oder in den Arbeitsprozess eingebunden sind,

-           Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,

-           Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne.

Weitere Hinweise

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wenden

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