Bebauungsplan Gemeinde Wenden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 7B "Gerlingen - Industriegebiet Auf der Mark", 2. TBP, 4. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 27.05.2026
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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7B "Gerlingen - Industriegebiet Auf der Mark", 2. TBP

Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan Nr. 7B "Gerlingen - Industriegebiet Auf der Mark", 2. TBP,

4. Änderung

Planungsziele – Planungsanlass:

  1. Die nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes 1995 entstandenen Verkehrsflächen „Glück-Auf-Weg“ und „Im Herkesseifen“ sowie die Verlängerung der Straße „Zum Eichstruck“ werden erstmalig als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
  1. Im Bereich des Autobahnkreuzes wird die Industriefläche einschließlich der überbaubaren Grundstücksfläche entsprechend der nach Inkrafttreten der 2. Änderung erteilten Baugenehmigung (mit Befreiung) in die öffentliche Grünfläche erweitert. Dabei wird der erweiterte Flächenbedarf durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A45 und ggf. eine 2. Zufahrt zum Industriegebiet berücksichtigt.
  1. Die Breite der Verkehrsfläche für die Straße „Im Ruttenberge“ (min. 12,5 m) wird beibehalten, damit weiterhin die Möglichkeit einer zusätzlichen Anbindung des Industriegebiets bzw. einer „Ortsumgehung“ bestehen bleibt.
  1. Nicht genutzte bzw. nicht mehr erforderliche Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden aufgehoben.
  1. Die zentrale Grünfläche zwischen den beiden großen Talbereichen (Fischpicketal/Wörmickebachtal) innerhalb des Industriegebietes wird entsprechend der Baugenehmigung für eine Hallenerweiterung auf dem Grundstück „Glück-Auf-Weg 2“ als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Private Stellplätze“ festgesetzt. (vgl. GR vom 15.02.2011 - DS Nr. IX/367 und Baugenehmigung vom 05.09.2022 – Az.: FD 63 70-218/21 33). Im Bereich der Grundstücke „Glück-Auf-Weg 3“ und „Im Herkesseifen 4“ und „Im Herkesseifen 6“ wird die Grünfläche als überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt und den angrenzenden Industriegrundstücken zugeordnet.
  1. Die Festsetzung zur Bepflanzung der Grundstücksgrenzen wird aufgehoben.

Kontakt

Herr Jan von der Linde
Telefon: 02762 406-612
E-Mail: j.linde@wenden.de

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           (in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse werden die personenbezoge-                 nen Daten anonymisiert und für die Nichtöffentlichen Sitzungen nicht anonymisiert aufgeführt),

-           andere Fachdienste innerhalb der Gemeindeverwaltung, wenn diese als zuständige Stelle eine fachliche Stellung                nahme abgeben müssen oder in den Arbeitsprozess eingebunden sind,

-           Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,

-           Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne.

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