Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Wermelskirchen Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Parallelverfahren "Tente-Unterstraße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.04.2026 bis 07.05.2026
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Stadt Wermelskirchen

Amtliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Tente-Unterstraße“ und zum Bebauungsplan Nr. 92 „Tente-Unterstraße“

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2024 die erneute Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Tente-Unterstraße“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Tente-Unterstraße“ beschlossen. Die Entwicklung des Plangebiets soll gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren erfolgen. In seiner Sitzung am 23.03.2026 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen die Verwaltung erneut beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung für das Parallelverfahren „Tente-Unterstraße“ nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Geltungsbereiche der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Tente-Unterstraße“ sowie des Bebauungsplans Nr. 92 „Tente-Unterstraße“ sind aus der untenstehenden Planzeichnung ersichtlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung von Planungsrecht für die örtliche Gefahrenabwehr sowie für eine temporäre Schulnutzung in der Stadt Wermelskirchen. Konkret verfolgt die Planung das Ziel, ein neues gemeinsames Feuerwehrgerätehaus (FWGH) für die Löschgruppen Tente und Unterstraße – beide Bestandteile der Löschgruppe II - zu errichten, da die bestehenden Standorte nicht mehr den baulichen, technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen. Zudem soll eine Teilfläche einen temporären Ausweichstandort für die sanierungsbedürftige Grundschule „Am Haiderbach“ ermöglichen.

Grundlage für die veränderte Planung ist die erforderliche temporäre Auslagerung der Grundschule in ein Interimsgebäude während der (Teil-)Sanierung des Bestandsgebäudes und des ergänzenden Neubaus zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs. Statt einer Fläche für Wohnen, ist im Nordosten des Geltungsbereichs eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ für den dort vorgesehenen Interimsbau „Grundschule Tente“ ergänzend zu der unveränderten

Zweckbestimmung Feuerwehr im Südwesten vorgesehen.

Die gegenständliche Fläche ist derzeit im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Wermelskirchen als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll mit der 53. Änderung in Gänze in eine Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen „Feuerwehr“ und „Schule“ umgewandelt werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch eine Veröffentlichung im Internet statt. Die Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans samt den dazugehörigen Vorentwürfen der Umweltberichte und der Begründungen, der städtebauliche Entwurf, der Entwurf für die textlichen Festsetzungen, der Ergebnisbericht zur Artenschutzprüfung Stufe I, der Bericht zur Kampfmittelbeseitigung, das Boden- sowie das Schallgutachten inklusive der durch die Nutzungsänderung einhergehenden Stellungnahmen können

vom 02.04.2026 bis zum 06.05.2026

unter den folgenden Internetadressen eingesehen werden:

https://www.wermelskirchen.de/umwelt-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung

https://beteiligung.nrw.de/portal/wermelskirchen/beteiligung/themen

Ergänzende öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans können während des oben genannten Zeitraums zudem im Flurbereich der 3. Etage des Rathauses der Stadt Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33, vor dem Raum 3.05 des Amtes für Stadtentwicklung während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

montags                                             08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 16 Uhr

dienstags und donnerstags                08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 17 Uhr

mittwochs und freitags                       18.00 bis 12.00 Uhr.

Wermelskirchen, den 24.03.2026                                         gez. Bernd Hibst, Bürgermeister

Kontakt

Frau Bianca Wowra
Telefon: 02196 710 616
E-Mail:B.Wowra@wermelskirchen.de

Datenschutzerklärung

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Im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Stellungnahmen zu Bauleitverfahren sowie der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB beachten Sie bitte die folgenden Datenschutzinformationen:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist der

Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen,

Herr Bernd Hibst

Anschrift: Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196/710-181

E-Mail-Adresse: B.Hibst@wermelskirchen.de

Internet-Adresse: www.wermelskirchen.de

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Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Wermelskirchen,

Herr Michael Winkelmann

Anschrift: Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196/710-109

E-Mail-Adresse: Datenschutz@wermelskirchen.de

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Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,

Frau Bettina Gayk

Anschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de

Internet-Adresse: www.ldi.nrw.de

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

a) Ihre in Stellungnahmen/ Eingaben angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Stadt Wermelskirchen zum Zweck der Durchführung der o.g. Verfahren benötigt. Wenn Sie sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder Satzungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme an die Stadt Wermelskirchen entschließen, werden Ihre persönlichen Angaben benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens bzw. Satzungsverfahrens nach § 4a BauGB beurteilen zu können. Zudem benötigt die Stadtverwaltung Wermelskirchen Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB) während eines Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren (gesetzlich vorgeschrieben gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).

b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten:

§ 3 BauGB, Art. 6, Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 DSG NRW

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten werden an Mitglieder der politischen Gremien der Stadt Wermelskirchen, am Verfahren beteiligte Fachplaner und Planungsbüros und ggf. an Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und sonstige Träger öffentlicher Belange weitergegeben. Zudem können Ihre Daten unter den in § 9 Abs. 1 DSG NRW genannten Voraussetzungen weitergegeben werden.

6. Absicht der Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine derartige Absicht besteht nicht.

7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die Speicherung personenbezogener Daten, solange der betroffene Bauleitplan bzw. die betroffene Satzung Rechtswirkungen entfaltet. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan oder eine Satzung Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.

8. Widerspruchsrecht der Betroffenen

Gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten stehen Ihnen jederzeit das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO zu.

9. Weitere Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen zusätzlich folgende Rechte zu:

Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”) nach Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

10. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist im öffentlichen Interesse geboten. Unter Einbeziehung der personenbezogenen Daten kann die Stadt Wermelskirchen im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung sicherstellen. Im Rahmen der Verfahren müssen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden (§§ 1 Abs. 7, 4a Abs. 1 BauGB).

Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann eine Berücksichtigung im Verfahren nicht erfolgen. Eine Mitteilung zum Abwägungsprozess können Sie auch nicht erhalten.

11. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling besteht nicht.

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