Kontakt
Frau Bianca Wowra
Telefon: 02196 710 616
E-Mail:B.Wowra@wermelskirchen.de
Datenschutzerklärung
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Stellungnahmen zu Bauleitverfahren sowie der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB beachten Sie bitte die folgenden Datenschutzinformationen:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen,
Herr Bernd Hibst
Anschrift: Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen
Telefon: 02196/710-181
E-Mail-Adresse: B.Hibst@wermelskirchen.de
Internet-Adresse: www.wermelskirchen.de
2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen lauten:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Wermelskirchen,
Herr Michael Winkelmann
Anschrift: Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen
Telefon: 02196/710-109
E-Mail-Adresse: Datenschutz@wermelskirchen.de
3. Angaben zur Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz Beschwerde einzulegen.
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Frau Bettina Gayk
Anschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Telefax: 0211/38424-10
E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de
Internet-Adresse: www.ldi.nrw.de
4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
a) Ihre in Stellungnahmen/ Eingaben angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Stadt Wermelskirchen zum Zweck der Durchführung der o.g. Verfahren benötigt. Wenn Sie sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder Satzungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme an die Stadt Wermelskirchen entschließen, werden Ihre persönlichen Angaben benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens bzw. Satzungsverfahrens nach § 4a BauGB beurteilen zu können. Zudem benötigt die Stadtverwaltung Wermelskirchen Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB) während eines Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren (gesetzlich vorgeschrieben gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).
b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten:
§ 3 BauGB, Art. 6, Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 DSG NRW
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)
Ihre personenbezogenen Daten werden an Mitglieder der politischen Gremien der Stadt Wermelskirchen, am Verfahren beteiligte Fachplaner und Planungsbüros und ggf. an Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und sonstige Träger öffentlicher Belange weitergegeben. Zudem können Ihre Daten unter den in § 9 Abs. 1 DSG NRW genannten Voraussetzungen weitergegeben werden.
6. Absicht der Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine derartige Absicht besteht nicht.
7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die Speicherung personenbezogener Daten, solange der betroffene Bauleitplan bzw. die betroffene Satzung Rechtswirkungen entfaltet. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan oder eine Satzung Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.
8. Widerspruchsrecht der Betroffenen
Gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten stehen Ihnen jederzeit das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO zu.
9. Weitere Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen zusätzlich folgende Rechte zu:
Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”) nach Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
10. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist im öffentlichen Interesse geboten. Unter Einbeziehung der personenbezogenen Daten kann die Stadt Wermelskirchen im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung sicherstellen. Im Rahmen der Verfahren müssen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden (§§ 1 Abs. 7, 4a Abs. 1 BauGB).
Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann eine Berücksichtigung im Verfahren nicht erfolgen. Eine Mitteilung zum Abwägungsprozess können Sie auch nicht erhalten.
11. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling besteht nicht.