Flächennutzungsplan Stadt Wermelskirchen Erneute Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit (2. Offenlage) - 51. FNP-Änderung Wickhausen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.07.2026 bis 04.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Stadt Wermelskirchen

Amtliche Bekanntmachung

51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen „Wickhausen“

Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 18.05.2026 beschlossen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans „Wickhausen“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Geltungsbereich der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgenden Planzeichnung zu entnehmen.

Das Plangebiet liegt südöstlich der Innenstadt von Wermelskirchen im Norden von Dhünn, das mit ca. 2.900 Einwohner/innen den drittgrößten Ortsteil Wermelskirchens bildet. Die 51. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Fläche des ehemaligen Geranienmarkts Wickhausen mit einer Größe von ca. 1,85 ha. Seit Einstellung des Betriebs 2013 liegt diese Fläche brach. Der Planbereich grenzt im Norden und Osten an die vorhandene Bebauung der Ortslage Wickhausen. Südlich und westlich schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wald an.

Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen und die Ortslage Wickhausen sinnvoll abzurunden. Es sollen insgesamt 1,23 ha Fläche des ehemaligen Geranienmarkts in Wohnbaufläche (W) bzw. gemischte Baufläche (M) umgewandelt werden, etwa 0,62 ha des SO-Gebiets werden dem Außenbereich zugeführt (Darstellung als landwirtschaftliche Fläche).

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch digitale sowie analoge Veröffentlichung statt. Der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans „Wickhausen“, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht, ökologische Baubegleitung, landesplanerische Abstimmung, die Artenschutzprüfung Stufe 1 (Vorprüfung) sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen können

vom 02.07.2026 bis 03.08.2026 einschließlich

unter den folgenden Internetadressen eingesehen werden:

https://www.wermelskirchen.de/umwelt-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung

https://beteiligung.nrw.de/portal/wermelskirchen/beteiligung/themen/

Ergänzende öffentliche Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung

Die Entwurfsunterlagen der 51. Änderung des Flächennutzungsplans können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während des oben genannten Zeitraums zudem im Flurbereich der 3. Etage des Rathauses der Stadt Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33, vor den Räumen 3.03 bis 3.05 des Amtes für Stadtentwicklung während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

montags                                             08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 16 Uhr

dienstags und donnerstags                08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 17 Uhr

mittwochs und freitags                       08.00 bis 12.00 Uhr.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung insbesondere digital über die o.g. Internetadressen und in analoger Form zur Niederschrift oder über die Postanschrift der Stadtverwaltung (Stadt Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen) vorgebracht werden.

Vorliegende umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen für den Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplans stehen im Rahmen der Offenlage zur Verfügung:

  • Artenschutzprüfung, 2020
  • Umweltbericht vom 23.03.2026, der sich mit folgenden Themen befasst:
    • Flächenverbrauch,
    • Landschaft und Ortsbild,
    • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung (hier Lärm, Verkehr, Kampfmittel, Geologische Gegebenheiten, Altlasten, Starkregen und Hochwasser),
    • Klima und Luft,
    • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
    • Natur und Landschaft mit Eingriffsregelung,
    • Boden,
    • Wasser,
    • Kultur- und Sachgüter,
    • Wechselbeziehungen,
    • Einsatz erneuerbarer Energien / Energieeffizienz,
    • Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete,
    • Baubedingte Beeinträchtigungen,
    • Sachgerechter Umgang mit Abfällen,
    • In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
  • sowie relevante umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wermelskirchen, den 23.06.2026                                         gez. Bernd Hibst, Bürgermeister

Kontakt

Frau Sina Lemmer
Telefon: 02196710615
E-Mail: S.Lemmer@wermelskirchen.de

Datenschutzerklärung

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Stellungnahmen zu Bauleitverfahren sowie der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB beachten Sie bitte die folgenden Datenschutzinformationen:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die

Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen,

Herr Bernd Hibst

Anschrift: Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196/710-181

E-Mail-Adresse: B.Hibst@wermelskirchen.de

Internet-Adresse: www.wermelskirchen.de

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen lauten:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Wermelskirchen,

Herr Michael Winkelmann

Anschrift: Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196/710-109

E-Mail-Adresse: Datenschutz@wermelskirchen.de

3. Angaben zur Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz Beschwerde einzulegen.

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,

Frau Bettina Gayk

Anschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de

Internet-Adresse: www.ldi.nrw.de

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

a) Ihre in Stellungnahmen/ Eingaben angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Stadt Wermelskirchen zum Zweck der Durchführung der o.g. Verfahren benötigt. Wenn Sie sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder Satzungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme an die Stadt Wermelskirchen entschließen, werden Ihre persönlichen Angaben benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens bzw. Satzungsverfahrens nach § 4a BauGB beurteilen zu können. Zudem benötigt die Stadtverwaltung Wermelskirchen Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB) während eines Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren (gesetzlich vorgeschrieben gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).

b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten:

§ 3 BauGB, Art. 6, Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 DSG NRW

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten werden an Mitglieder der politischen Gremien der Stadt Wermelskirchen, am Verfahren beteiligte Fachplaner und Planungsbüros und ggf. an Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und sonstige Träger öffentlicher Belange weitergegeben. Zudem können Ihre Daten unter den in § 9 Abs. 1 DSG NRW genannten Voraussetzungen weitergegeben werden.

6. Absicht der Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine derartige Absicht besteht nicht.

7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die Speicherung personenbezogener Daten, solange der betroffene Bauleitplan bzw. die betroffene Satzung Rechtswirkungen entfaltet. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan oder eine Satzung Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.

8. Widerspruchsrecht der Betroffenen

Gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten stehen Ihnen jederzeit das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO zu.

9. Weitere Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen zusätzlich folgende Rechte zu:

Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”) nach Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

10. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist im öffentlichen Interesse geboten. Unter Einbeziehung der personenbezogenen Daten kann die Stadt Wermelskirchen im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung sicherstellen. Im Rahmen der Verfahren müssen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden (§§ 1 Abs. 7, 4a Abs. 1 BauGB).

Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann eine Berücksichtigung im Verfahren nicht erfolgen. Eine Mitteilung zum Abwägungsprozess können Sie auch nicht erhalten.

11. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling besteht nicht.

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