Bebauungsplan Stadt Wermelskirchen Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 56 "Krankenhaus Wermelskirchen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.07.2026 bis 08.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Stadt Wermelskirchen

Amtliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Krankenhaus Wermelskirchen“

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 07.07.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Krankenhaus Wermelskirchen“ beschlossen. Die Entwicklung des Plangebiets soll gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren erfolgen. In derselben Sitzung hat der Rat der Stadt Wermelskirchen die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Krankenhaus Wermelskirchen“ nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 56 „Krankenhaus Wermelskirchen“ sowie der Geltungsbereich der 1. Änderung sind aus der untenstehenden Planzeichnung ersichtlich.

Hier bitte beiliegende Planzeichnung einfügen

Städtebauliches Ziel der 1. Änderung ist die Errichtung einer Kita, um den innerstädtischen Kita-Bedarf zu decken. Um die zusätzliche Belastung des Verkehrsraums durch den neu entstehenden Hol- und Bringverkehr zu bewältigen, soll eine Neuordnung des Verkehrs in Form einer sicheren und funktionalen Anbindung an die Rot-Kreuz-Straße mitgeplant werden.

Ziel der 1. Änderung ist die Umwandlung einer bisher dem Krankenhaus vorbehaltenen Baufläche in eine Gemeindebedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch eine Veröffentlichung im Internet statt. Die Vorentwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56, der zugehörigen Begründung sowie der textlichen Festsetzungen sowie eine dendrobiologische Stellungnahme können

vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026

unter den folgenden Internetadressen eingesehen werden:

https://www.wermelskirchen.de/umwelt-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung

https://beteiligung.nrw.de/portal/wermelskirchen/beteiligung/themen

Ergänzende öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

Die Entwurfsunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 können während des oben genannten Zeitraums zudem im Flurbereich der 3. Etage des Rathauses der Stadt Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33, vor den Räumen 3.03 bis 3.05 des Amtes für Stadtentwicklung während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

-   montags                                       08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 16 Uhr

-   dienstags und donnerstags          08.00 bis 12.30 Uhr / 13.30 bis 17 Uhr

-   mittwochs und freitags                 08.00 bis 12.00 Uhr.

Wermelskirchen, den 22.06.2026           gez. Bernd Hibst, Bürgermeister

Kontakt

Frau Sophie Fritzen
Telefon: 02196710617
E-Mail: s.fritzen@wermelskirchen.de

Datenschutzerklärung

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Stellungnahmen zu Bauleitverfahren sowie der Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB beachten Sie bitte die folgenden Datenschutzinformationen:

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die

Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen,

Herr Bernd Hibst

Anschrift: Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196/710-181

E-Mail-Adresse: B.Hibst@wermelskirchen.de

Internet-Adresse: www.wermelskirchen.de

2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen lauten:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Wermelskirchen,

Herr Michael Winkelmann

Anschrift: Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196/710-109

E-Mail-Adresse: Datenschutz@wermelskirchen.de

3. Angaben zur Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz Beschwerde einzulegen.

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,

Frau Bettina Gayk

Anschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de

Internet-Adresse: www.ldi.nrw.de

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

a) Ihre in Stellungnahmen/ Eingaben angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Stadt Wermelskirchen zum Zweck der Durchführung der o.g. Verfahren benötigt. Wenn Sie sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder Satzungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme an die Stadt Wermelskirchen entschließen, werden Ihre persönlichen Angaben benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens bzw. Satzungsverfahrens nach § 4a BauGB beurteilen zu können. Zudem benötigt die Stadtverwaltung Wermelskirchen Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB) während eines Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren (gesetzlich vorgeschrieben gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).

b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten:

§ 3 BauGB, Art. 6, Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 DSG NRW

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 4. bereits dargestellt ist)

Ihre personenbezogenen Daten werden an Mitglieder der politischen Gremien der Stadt Wermelskirchen, am Verfahren beteiligte Fachplaner und Planungsbüros und ggf. an Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und sonstige Träger öffentlicher Belange weitergegeben. Zudem können Ihre Daten unter den in § 9 Abs. 1 DSG NRW genannten Voraussetzungen weitergegeben werden.

6. Absicht der Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine derartige Absicht besteht nicht.

7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die Speicherung personenbezogener Daten, solange der betroffene Bauleitplan bzw. die betroffene Satzung Rechtswirkungen entfaltet. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan oder eine Satzung Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.

8. Widerspruchsrecht der Betroffenen

Gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten stehen Ihnen jederzeit das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO zu.

9. Weitere Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen zusätzlich folgende Rechte zu:

Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”) nach Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

10. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist im öffentlichen Interesse geboten. Unter Einbeziehung der personenbezogenen Daten kann die Stadt Wermelskirchen im Rahmen ihrer Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung sicherstellen. Im Rahmen der Verfahren müssen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden (§§ 1 Abs. 7, 4a Abs. 1 BauGB).

Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann eine Berücksichtigung im Verfahren nicht erfolgen. Eine Mitteilung zum Abwägungsprozess können Sie auch nicht erhalten.

11. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling besteht nicht.

Informationen

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