Bebauungsplan Gemeinde Wickede (Ruhr) Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 70 "FWGH Echthausen"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 20.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern

In seiner Sitzung am 03.03.2026 hat der Rat der Gemeinde den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „FWGH Echthausen“ sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung.

Für die Löschgruppe Echthausen des Löschzugs 2 ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) vorgesehen. Der vorhandene Standort im Ortsteil Echthausen ist ein gewachsener Standort, der Defizite aufweist. Der Standort verfügt lediglich über einen Stellplatz zentral im Haus sowie über einen nachgerüsteten Stellplatz in einer angebauten Garage. Er ist insgesamt nur noch eingeschränkt geeignet, einen sicheren Feuerwehrdienst durchzuführen.

Eine zeitgemäße Entwicklung an teils gestiegene Anforderungen ist an dem bisherigen Standort nicht mehr möglich, sodass nun für einen neuen Standort an der Ruhrstraße ein entsprechendes Bauleitplanverfahren gestartet und durchgeführt wird.

Der Vorentwurf legt eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr fest. Ein großzügiger Bereich wird östlich als Baufenster festgesetzt. Um die entsprechende Anzahl an Stellplätzen für die Einsatzkräfte sicherzustellen, wird ebenfalls eine Fläche für Stellplätze im westlichen Teilbereich des Grundstückes festgesetzt.

Als Puffer zur angrenzenden Bebauung im östlichen Bereich des Grundstückes wird eine private Grünfläche festgesetzt, um an dieser Stelle auch optisch eine natürliche Trennwirkung zu erreichen.

Im Rahmen der Erschließung und Bebauung des Grundstückes müssen Bäume der bislang als Streuobstwiese genutzten Fläche entfernt und an anderer Stelle als Ausgleich entsprechend kompensiert werden. Der Umfang und die Festlegung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt im weiteren Verfahren und wird mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Soest abgestimmt.

Nach Rücksprache mit dem Kreis Soest kann auf ein Lärmgutachten verzichtet werden, da es grundsätzlich für die Einsatzfahrten eine Ausnahmeregelung für Notsituationen (Nr. 7.1 TA Lärm) gibt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 70 „Feuerwehrgerätehaus Echthausen“

in Wickede – Echthausen liegt in der Gemarkung Echthausen der Gemeinde Wickede

(Ruhr), Flur 6 und umfasst das östliche Teilbereich des Flurstücks 209. Die Fläche hat eine

Größe von ca. 3.100 m² und liegt an der Ruhrstraße am nordwestlichen Ortsrand Echthausen.

Im nördlichen Bereich grenzt das Plangebiet an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, während

sich im Süden, im Westen und im Osten Wohngebäude befinden.

Kontakt

Johannes Korte

j.korte@wickede.de

Gemeinde Wickede (Ruhr)

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang