Bebauungsplan Hansestadt Wipperfürth Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 128 Wipperfeld- Hofstraße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.07.2026 bis 09.08.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtent­wicklung am 04.03.2026 wurde die Einleitung des Verfahrens des Bebauungsplans Nr. 128 Wipperfeld- Hofstraße beschlossen und den mit der Planung verfolgten wesentlichen städtebaulichen Zielen sowie dem Geltungsbereich zugestimmt.

Die wesentlichen städtebauliche Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 128 Wipperfeld- Hofstraße sind die Neuschaffung von Wohnbauflächen, Schaffung der notwenigen Erschließung, Schaffung der notwenigen Stellplätze für die geplante Bebauung und die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung an die umliegende Bebauung.

Während der Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit vom

09.07.2026 bis 09.08.2026

können über die städtische Homepage www.wipperfuerth.de der Bekanntmachungstext und die Planunterlagen unter (Bürgerinfo & Service / Planen, Bauen & Umwelt / Aktuelle Bauleitplanverfahren) eingesehen/runtergeladen werden.

Diese Unterlagen (Planentwurf mit dazugehöriger Begründung und Berichten) liegen zusätzlich im o.g. Zeitraum zur Einsicht bei der Hansestadt Wipperfürth im Alten Stadthaus, Marktplatz 15, während der Dienststunden

 Montag bis Freitag                          08.00 – 12.30 Uhr

 und Mittwochnachmittag                 14.00 – 17.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Ferner können die veröffentlichten Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

(https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen?format=Bauleitplan) abgerufen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen und Stellung­nahmen per E-Mail an bauleitplanung@wipperfuerth.de abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit diese über das Beteiligungsportal NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen?format=Bauleitplan) abzugeben. Alternativ können Anregungen und Stellung­nahmen beispielsweise münd­lich, zur Niederschrift bei der Abteilung Stadt- und Raumplanung oder schriftlich bei der Bürgermeisterin (Anschrift: Marktplatz 1, 51688 Wipperfürth) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Auf die Berücksichtigung nur rechtzeitig abgegebener Stellungnahmen wird gemäß § 4a (6) BauGB hingewiesen. Weiterhin wird gemäß § 3 (2) BauGB darauf aufmerksam gemacht, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Über die Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen entscheidet der Rat der Hansestadt Wipperfürth.

Wipperfürth, den 06.07.2026

Kontakt

Frau Kamila Lebert

Hansestadt Wipperfürth
Fachbereich II
Stadtentwicklung/Stadtplanung

Marktplatz 15 • 51688 Wipperfürth

kamila.lebert@wipperfuert.de

Tel: +49 (2267) 64 - 481

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