Nordrhein-Westfalen ist und bleibt bundesweiter Spitzenreiter beim Ausbau der Windenergie.Der Bund verpflichtet die Länder, einen bestimmten Anteil ihrer Fläche für die Windenergie auszuweisen. Nordrhein-Westfalen hat diese Pflicht mit der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans so umgesetzt, dass die Flächen auf der Ebene der Regionalplanung ausgewiesen werden. So wird der Ausbau gezielt auf Flächen gelenkt, die gesichert und vor Ort akzeptiert sind.
Mit dem vorliegenden Gesetz schafft die Landesregierung für die Regionalpläne vor dem Hintergrund anhängiger Normenkontrollanträge gegen drei Regionalpläne zusätzliche Sicherheit. Dazu wird das vom Bund im Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgegebene Flächenziel im Landesrecht festgeschrieben. Erstmals werden für 2027 regionale Teilflächenziele festgelegt; für 2032 werden die Ziele des Landesentwicklungsplans übernommen. Zusätzlich wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass Windenergiebereiche zur Anrechnung auf die Teilzielerreichung von einer Planungsregion auf eine andere übertragen und Flächen angerechnet werden können, die auf der Ebene der Bauleitplanung ausgewiesen worden sind.
referat614@mwike.nrw.de
referat734@mwike.nrw.de