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Net Zero Valley Rheinisches Revier - Ausweisungsbeschluss

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.09.2026 bis 31.12.2027
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Beschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

zur Ausweisung des

Net Zero Valley Rheinisches Revier

gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1735 (Net Zero Industry Act)

I. Beschluss

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), beschließt gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 (im Folgenden „Net Zero Industry Act“ – „NZIA“) auf der Grundlage der am 01.09.2025 seitens der Zukunftsagentur Rheinisches Revier erstmalig eingereichten und zuletzt am 04.05.2026 überarbeiteten Bewerbung ein Beschleunigungstal für Netto-Null-Technologien mit der Bezeichnung „Net Zero Valley Rheinisches Revier“.

Die Ausweisung verfolgt das Ziel, die Ansiedlung, Erweiterung und Transformation industrieller Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien im Rheinischen Revier zu beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Nordrhein-Westfalen insgesamt zu stärken und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der industrie-, energie- und klimapolitischen Ziele der Europäischen Union sowie des Landes Nordrhein-Westfalen zu leisten.

Der Beschluss wird veröffentlicht.

Im Einzelnen

a) Festlegung eines eindeutigen geografischen und technologischen Bereichs

Das Net Zero Valley Rheinisches Revier entspricht der Gebietskulisse des Rheinischen Reviers nach § 2 Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG):

  • Rhein-Kreis Neuss
  • Kreis Düren
  • Rhein-Erft-Kreis
  • Städteregion Aachen
  • Kreis Heinsberg
  • Kreis Euskirchen
  • Stadt Mönchengladbach

Der festgelegte technologische Bereich bezieht sich gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c), e), h), p) und r) NZIA auf folgende Netto-Null-Technologien:

  • Batterie- und Energiespeichertechnologien,
  • Wasserstofftechnologien, einschließlich Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
  • Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes,
  • transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung,
  • Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr.

Die Ausweisung lässt die Ansiedlung weiterer Netto-Null-Technologien nach Maßgabe des NZIA unberührt. Weiterhin können auf Antrag der Region mit entsprechender Begründung durch eine Anpassung des Ausweisungsbeschlusses zusätzliche Technologien aufgenommen werden.

In Bezug auf die Umweltauswirkungen oder -verpflichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Richtlinie 2000/60/EG, Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/147/EG, Artikel 6 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und den Rechtsakten der Union über die Wiederherstellung der Natur werden Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien in Beschleunigungstälern in der Union als Vorhaben von öffentlichem Interesse betrachtet und können als Vorhaben mit übergeordnetem öffentlichen Interesse und als der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienend angesehen werden, sofern alle in diesen Rechtsakten festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Dies gilt für Projekte, die gemäß diesem Beschluss unter mindestens eine der in a) aufgeführten Technologiebereiche fallen und die auf einer der unter b) berücksichtigten Wirtschaftsflächen realisiert werden sollen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 4 NZIA wird bei Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien in Beschleunigungstälern davon ausgegangen, dass sie zur Versorgungssicherheit in Bezug auf Netto-Null-Technologien in der Union beitragen und daher Vorhaben von öffentlichem Interesse sind.

b) Berücksichtigung von Flächen, die künstliche und bebaute Flächen, Industrieareale und Industriebrachen umfassen

Als initiale Wirtschaftsflächen des Net Zero Valley Rheinisches Revier werden folgende zehn Wirtschaftsflächen festgelegt:

Im Regierungsbezirk Düsseldorf:

  • Interkommunales Gewerbegebiet Elsbachtal | Rhein-Kreis Neuss
  • Güdderath-West | Stadt Mönchengladbach

Im Regierungsbezirk Köln:

  • Prime Site Rhine Region | Kreis Euskirchen
  • Brainergy Park | Kreis Düren
  • FUTURE SITE InWEST | Kreis Heinsberg
  • Schleiden | Kreis Heinsberg
  • Aero Park II | Städteregion Aachen
  • Gewerbepark Wesseling-Urfeld | Rhein-Erft-Kreis
  • Rossfeld | Kreis Düren
  • Gewerbe- und Industriepark Weißenhaus | Kreis Heinsberg

Synergien zwischen der Flächenkulisse und Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien gemäß der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden im Rahmen der Bewerbung geprüft und kartographisch im Bewerbungsdokument der Zukunftsagentur Rheinisches Revier dargestellt.

Auf Antrag kann das Net Zero Valley Rheinisches Revier um weitere Wirtschaftsflächen erweitert werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Fläche muss für die Ansiedlung von Netto-Null-Technologien geeignet sein und die Aufnahme der Fläche muss zu den Zielen des Net Zero Valley Rheinisches Revier beitragen,
  • die für die Fläche erforderlichen Umweltprüfungen, einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, sind vollständig abgeschlossen und im Ergebnis der Prüfungen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten,
  • es liegt die schriftliche Zustimmung des Flächeneigentümers und des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt vor.

Die Entscheidung über die Aufnahme weiterer Wirtschaftsflächen erfolgt durch eine Anpassung des Ausweisungsbeschlusses.

c) Umweltprüfung

Nach Artikel § 17 Absatz 2 Buchstabe c) NZIA unterliegt der Beschluss einer Umweltprüfung. Die Strategische Umweltprüfung wurde entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2001/42/EG sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die unter b) genannten Wirtschaftsflächen durchgeführt.

Der Umweltbericht einschließlich der Anhänge A und B dokumentiert die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Ausweisung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Aufbauend auf der Einzelprüfung der Plangebiete erfolgte die Ermittlung von hinreichend konkreten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Umweltauswirkungen sowie von Überwachungsmaßnahmen. Die Landesregierung hat die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt.

Der Umweltbericht einschließlich der zusammenfassenden Erklärung und des Monitoringkonzepts wird als Anlage 2 Bestandteil dieses Beschlusses.

II. Plan

Gemäß Artikel 17 Absatz 3 NZIA ist dem Beschluss zur Ausweisung eines Tals ein Plan beizufügen, in dem konkrete nationale Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Tals als Standort für Fertigungstätigkeiten festgelegt sind und der mindestens die folgenden wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Förderprogramme umfasst, um

a) die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur im Tal zu erleichtern,

b) private Investitionen im Tal zu unterstützen,

c) eine angemessene Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte vor Ort zu erreichen,

d) Informationen über das Tal gemäß Artikel 7 online zugänglich zu machen.

Die Landesregierung beschließt den als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenplan der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für das Net Zero Valley Rheinisches Revier. Der Maßnahmenplan stellt den verbindlichen strategischen Handlungsrahmen für die Umsetzung dieses Beschlusses dar.

Der Plan umfasst ausschließlich bestehende bzw. bereits geplante Maßnahmen. Deren Umsetzung erfolgt ausschließlich in den bestehenden Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren.

Der Plan für das Net Zero Valley Rheinisches Revier ersetzt weder die gesetzlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren der Regional- und Landesplanung noch sonstige bestehende Fachplanungen. Ein Anspruch auf Realisierung oder finanzielle Förderung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Mit dem Plan ist kein Bestand an Fördermaßnahmen oder Programmen festgeschrieben. Die inhaltlichen Beschreibungen und Maßnahmen des Planes zum Net Zero Valley stellen kein Präjudiz für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen dar.

III. Weiterentwicklung

Das Net Zero Valley Rheinisches Revier ist als entwicklungsfähige Gebietskulisse angelegt. Die Landesregierung unterstützt gemeinsam mit der Region die Möglichkeit, künftig weitere geeignete Wirtschaftsflächen in die Gebietskulisse einzubeziehen. Voraussetzung ist, dass zusätzliche Flächen über geeignete planerische und infrastrukturelle Voraussetzungen verfügen, mit den Zielen des Net Zero Industry Act vereinbar sind und die umwelt- und planungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Das Net Zero Valley Rheinisches Revier ist anschlussfähig zu aktuellen und zukünftigen Rechtsakten der Europäischen Union, die vorsehen, Projekte zur industriellen Fertigung in geografisch klar definierten Regionen zu unterstützen. Eine Ausweitung des Net Zero Valley Rheinisches Revier auf die Ziele solcher Rechtsakte kann auf Antrag der Region durch eine Anpassung des Ausweisungsbeschlusses erfolgen.

Der Beschluss zum Net Zero Valley Rheinisches Revier gilt unbefristet. Er kann jedoch jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden, insbesondere dann, wenn die in diesem Ausweisungsbeschluss genannten Auflagen nicht erfüllt werden oder Tatsachen bekannt werden, dass die Festlegungen im Plan nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden oder den Vorgaben des Net Zero Industry Acts zuwiderlaufen.

IV. Auflagen

Der Beschluss zur Ausweisung des Net Zero Valley Rheinisches Revier wird mit folgenden Auflagen gegenüber der Zukunftsagentur Rheinisches Revier als Bewerberin verbunden:

  • Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier hält das Ansiedlungsgeschehen auf den in diesem Ausweisungsbeschluss genannten Wirtschaftsflächen kontinuierlich nach. Sie informiert das für Wirtschaft zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen über jede potentielle Ansiedlung, die Bezug zu einer der in diesem Ausweisungsbeschluss genannten Netto-Null-Technologien hat.
  • Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier informiert das für Wirtschaft zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, falls eine der in diesem Ausweisungsbeschluss genannten Wirtschaftsflächen nicht mehr für die Ansiedlung von Netto-Null-Technologien in Frage kommt.
  • Im Jahr 2030 ist von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier eine Evaluierung der Ergebnisse und Erfolge der Ausweisung als Beschleunigungstal durchzuführen. Diese soll auch eine Empfehlung zur Fortschreibung des Net Zero Valley Rheinisches Revier enthalten. Der Evaluierungsbericht ist dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2030 zur Kenntnis zu geben.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen

Stabstelle Strukturwandel Rheinisches Revier
Referat SRR1
Strategie, Programmentwicklung, Kommunikation
Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf

ReferatSRR1@mwike.nrw.de
www.wirtschaft.nrw

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