Bebauungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 235 „Fronhofstraße, Neusener Straße“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.04.2025 bis 16.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 235 und der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Fronhofstraße, Neusener Straße“ zu veröffentlichen.

Anlass dieser Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohnquartier unter dem Projektnamen „Kronenhöfe“ auf der Industriebrache der ehemaligen Bäckerei Kronenbrot.
Gemäß § 3 (2) BauGB werden Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wie folgt ortsüblich bekannt gemacht:

Die Entwürfe zum Bebauungsplan 235 und zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründungen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Internet unter
www.wuerselen.de/wirtschaft-zukunft/bauen-planen/bauleitplanung | B-Plan 235 „Kronenhöfe“ und 19. Änderung des FNP eingesehen werden.
Im Rahmen der Veröffentlichung liegen die Unterlagen in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Planungsamt A 61 der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1, im Gang auf der 5. Ebene zwischen Zimmer 253 und 235 und zwar

montags bis freitags von 7:30 - 12:30 Uhr
montags und mittwochs von 14:00 - 16:00 Uhr
dienstags und donnerstags von 14:00 - 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den o.a. Bauleitplänen möglichst elektronisch per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de vorgebracht werden. Sie können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen in Umweltbericht, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt - Aussagen zum Artenschutz: Auskunft über potentielle Betroffenheit der planungsrelevanten Arten; Aufzeigen von Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen im Sinne des Artenschutzes; Informationen zu naturschutzrechtlichen Belangen: Naturraum, Lebensräume von Tieren und Pflanzen, Beschreibung der Biotoptypen, Auskunft zum Vorhandensein von Schutzgebieten, Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft; Informationen zu CEF-, Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen; Beschreibung der Auswirkungen durch die Inanspruchnahme der Planfläche
  • Schutzgut Fläche - Informationen zum Versiegelungsgrad und Auswirkungen durch zusätzliche Flächenversiegelung
  • Schutzgut Boden - Zusammensetzung / Bodentypen, Beschaffenheit des Bodens, Informationen zum Wasserhaushalt, Aussagen zur Versickerungsfähigkeit, Darlegung der Baugrundeigenschaften / Bodenkennwerte / Bodenklassifizierung, Informationen zur Altlastensituation, Beschreibung der Auswirkungen durch zusätzliche Flächenversiegelung
  • Schutzgut Wasser - Informationen zu Oberflächengewässer, Grundwassersituation und Hochwassersituation / Starkregenereignisse, Auskunft zum Vorhandensein von Schutzgebieten, Beschreibung des Umgangs mit dem anfallenden Niederschlags- und Schmutzwasser
  • Schutzgut Luft und Klima - Aussagen zum Klima, kleinklimatische Verhältnisse, Klimawandel
  • Wirkungsgefüge - Beschreibung des Wirkungsgefüges zwischen den einzelnen Schutzgütern
  • Schutzgut Landschafts- und Ortsbild - Informationen zum Landschaftsraum, Beschreibung des Orts- und Landschaftsbildes
  • Schutzgut Mensch / menschl. Gesundheit - Beschreibung der heutigen Verkehrssituation, Informationen zu Auswirkungen der Planung durch Verkehrszunahme, Informationen zur Seismologie, Informationen zur Hochwassersituation / Starkregenereignisse
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter - Informationen zu Baudenkmalen innerhalb und außerhalb des Plangebietes, Auskunft zum Vorhandensein von Bodendenkmalen
  • Wechselwirkungen - Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
  • Sonstiges - Umgang mit Abfällen / Abwässern, Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Darstellung des Landschaftsplanes, Luftqualität, Störfallrecht / Vorhaben mit Potenzial für Unfälle / Katastrophen

Folgende Fachgutachten mit Umweltinformationen liegen vor:
- Artenschutzprüfung
- Altlastenuntersuchung
- Geohydrologisches Gutachten
- Verkehrsuntersuchung
- Schalltechnische Untersuchung
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne (gem. § 4a Abs. 5 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Bei dem Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontakt

Herr Schmitz-Gehrmann

Telefon: 02405 67-6113

E-Mail: stadtplanung@wuerselen.de

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