Bebauungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 300 "Singer-Areal" - Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.11.2025 bis 17.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Umwelt Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 beschlossen, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Entwurf des Bebauungsplanes 300 zu veröffentlichen.

Anlass dieser Planung ist die Arrondierung der städtebaulichen Entwicklungsziele und sinnvollen Nachnutzung der inzwischen über 20 Jahre alten Industriebrache. Das Plangebiet dient als städtebaulich wertvolle Potenzialfläche für die Stadt Würselen, da ein hoher Bedarf an gut gelegenem Wohnraum in integrierter Lage für unterschiedliche Bevölkerungsschichten besteht.

Gemäß § 3 (2) BauGB können die öffentlich ausgelegten Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans im Internet unter http://www.wuerselen.de/bauleitplanung, B-Plan 300 eingesehen werden und eine Stellungnahme per Mail an stadtplanung@wuerselen.de abgegeben werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt zudem in der Zeit vom 17.11. bis 17.12.2025 einschließlich im Amt 61 der Stadt Würselen, Morlaixplatz 1 im Flur vor Zimmer 235-237 zu den aktuellen Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsicht öffentlich aus. Während der Frist für die Veröffentlichung können Stellungnahmen zum o.a. Bauleitplan insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es stehen folgende Arten von Umweltinformationen zur Verfügung:

  • Fachgutachten mit Umweltinformationen:
  • Artenschutzgutachten
  • Anlieferungskonzept
  • Vermessungsgrundlage
  • STE und Freiraum
  • Verschattung
  • Verkehr
  • Schall
  • Einzelhandel (Kurzbericht)
  • Boden/ Baugrund
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (Beschreibung des ökologischen Eingriffes und des Ausgleichs)

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Frist für die Veröffentlichung abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Laura Eberle

Stadt Würselen

A 61 Planungsamt

Rathaus, Morlaixplatz 1

52146 Würselen

Tel.: 02405/67 6104

Datenschutzerklärung

Stadt Würselen

Der Bürgermeister

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

(Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person)

  1. Bezeichnung der Datenverarbeitung

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, insbesondere

Aufstellung von Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplans

Art. 13 Abs. 1 DSGVO:

  1. Verantwortlich

Stadt Würselen

A 61 – Planungsamt

Benjamin Gard, Amtsleitung

02405 / 67 6100

stadtplanung@wuerselen.de

  1. Ggf. Vertretung

Stadt Würselen

A 61 – Planungsamt

Petra Peikert, stellv. Amtsleitung

02405 / 67 6101

stadtplanung@wuerselen.de

  1. Datenschutzbeauftragter

Stadt Würselen

Armin Herbst

Tel.: 02405 67-1401

armin.herbst@wuerselen.de

  1. Zwecke der Datenverarbeitung

Der Zweck ist die Durchführung der Bauleitplanung zur Sicherung

der geordneten städtebaulichen Entwicklung. Bei der Vorbereitung

der Bauleitplanung werden die betroffenen Grundstückseigentümer eingebunden. Im Verfahren können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Die Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet sowie um die jeweilige Person über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

Außerdem werden Auskünfte zum Inhalt von Bebauungsplänen und zum Flächennutzungsplan gegeben.

  1. Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten die Daten auf Grundlage von Art. 6 (1) DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 3b DSGVo sowie dem Landesdatenschutzgesetz und dem Baugesetzbuch NRW.

  1. Ggf. Empfänger / Kategorien von Empfängern der Daten

Innerhalb der Stadt Würselen:

Amt 20 – Finanzen und Controlling

Amt 21 – Steueramt und Kasse

Amt 32 – Ordnungsamt

Amt 37 – Feuerwehr

Amt 63 – Bauordnungsamt

Amt 65 – Hochbauamt

Amt 66 – Tiefbauamt

Stadtentwicklung Würselen GmbH & Co. KG (SEW)

ggf. weitere Ämter

An externe Behörden: StädteRegion Aachen, Bezirksregierung Köln und ggf. weitere

An den Vorhabenträger (Investor) sowie an von ihm oder von der Stadt beauftragte Planungsbüros und Gutachterbüros, ggf. auch an eine Rechtsberatung

An die Gremien der Stadt Würselen im Rahmen der Abwägung und Beschlussfassung

  1. Ggf. beabsichtigte Übermittlung in nebenstehendes Drittland außerhalb der EU

Nein

Art. 13 Abs. 2 DSGVO:

  1. Dauer der Speicherung

Dauerhaft für rechtskräftige Bauleitpläne, ansonsten 30 Jahre

  1. Rechte der Betroffenen

Betroffene Personen haben insbesondere folgende Rechte, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

Art. 15: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten

Art. 16: Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten

Art. 17: Recht auf Löschung (Vergessenwerden)

Art. 18: Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung

Art. 20: Recht auf Datenübertragbarkeit

Art. 21: Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung

Art. 77. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationssicherheit (LDI) NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211/38424-0, Fax 0211 / 38424-10, E-Mail poststelle@ldi.nrw.de  Internet www.ldi.nrw.de

  1. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier vorgeschrieben durch
  • Gesetz
  1. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist hier für einen Vertragsabschluss erforderlich:
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  • Ja
  1. Die Nichtbereitstellung der Daten hätte nebenstehende mögliche Folgen

Belange von Personen, welche keine personenbezogenen Daten

bereitstellen, können u. U. nicht in dem gewünschten Umfang in die Abwägung eingestellt werden. Die betroffenen Personen können nicht über das Ergebnis der Abwägung informiert werden

Art. 13 Abs. 3 DSGVO:

  1. Es ist beabsichtigt, die Daten für nebenstehenden anderen Zweck als unter Ziff. 5 genannt weiterzuverarbeiten:
  • Nein

Stand: 24.06.2024

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