Bebauungsplan Stadt Würselen Frühzeitige Beteiligung

Aufhebung Bebauungsplan 216 im Bereich „Am Alten Kaninsberg“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.03.2026 bis 02.04.2026
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Aufhebung des Bebauungsplanes 216 im Bereich „Am Alten Kaninsberg“ gemäß § 1 (8) und § 2 (1) sowie die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 (1) und § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Beschlussvorlage VO/25/0061 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen eingesehen werden. Der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie der Beschluss zur Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurden im Amtsblatt Nr. 5 vom 09.05.2025 bekannt gemacht.

Hintergrund der Aufhebung ist, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) am 05.12.2024 in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren den Bebauungsplan Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg“ für unwirksam erklärt hat. Dies geht aus den beiden Urteilen des OVG Münster 7 A 794/22 und 7 A 828/22 hervor. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg” ist, wenn auch nur deklaratorisch, erforderlich und erfolgt gemäß § 1 (8) BauGB nach den gleichen Vorschriften wie die Aufstellung von Bauleitplänen. Dementsprechend ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.

Kontakt

Herr Thomas Balzhäuser
Telefon: 02405/676115
E-Mail: thomas.balzhaeuser@wuerselen.de

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