Bebauungsplan Stadt Würselen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 239 "Regenrückhaltebecken Stadtgarten"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.03.2026 bis 12.04.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 10.02.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Regenrückhaltebecken Stadtgarten" gemäß § 2 (1) BauGB und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung eines neuen Regenrückhaltebeckens zu schaffen.

Das vorhandene Regenüberlaufbecken im Stadtgarten ist stark sanierungsbedürftig. Zur dauerhaften Sanierung müsste hier eine aufwendige Unterfangung des Bauwerks erfolgen, was aufgrund der Örtlichkeit sehr schwierig ist. Daher soll an einer benachbarten Stelle im Stadtgarten ein neues Regenrückhaltebecken errichtet werden. Nach dem Neubau soll das alte Regenüberlaufbecken zurück gebaut werden.

Bei dem neuen unterirdischen Regenrückhaltebecken wird lediglich ein oberirdischer Wartungszugang und eine Technikzentrale (voraussichtlich ungefähr in der Größe einer Doppelgarage) für die erforderlichen Anschlüsse errichtet. Aus Sicherheitsgründen muss der Bereich zudem eingezäunt werden.

Der Bebauungsplan 239 wird gemäß § 12 BauGB in Form eines vorhabenbezogenen Planes aufgestellt. Im Bebauungsplan soll der Bereich des Regenrückhaltebeckens als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung für die Regenwasserrückhaltung und -ableitung sowie mit der Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft festgesetzt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 239 wird im Parallelverfahren zur 26. Flächennutzungsplanänderung aufgestellt.

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 10.02.2026 die Aufstellung und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 2 (1) und 3 (1) BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 239 beschlossen.  

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 239 mit der Begründung und den Textlichen Festsetzungen wird vom 16.03.2026 bis einschließlich 12.04.2026 auf der Homepage der Stadt  zum Download zur Verfügung gestellt.

Außerdem sind die Unterlagen im Portal ‚Beteiligung NRW‘ https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite veröffentlicht.

Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

montags bis freitags                      07:30 - 12:30 Uhr

montags und mittwochs                 14:00 - 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags            14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.

Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zum Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6101 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Finnian Will 

Stadt Würselen

A 61 Planungsamt

Rathaus, Morlaixplatz 1
52146 Würselen
Tel.: 02405/67 6101

https//www.wuerselen.de

https://serviceportal.wuerselen.de

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