Bebauungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

BP 240 Gewerbegebiet Aachener Kreuz-Ost

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.05.2026 bis 15.06.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird folgender Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen vom 05.05.2026 ortsüblich bekanntgemacht:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt

  1. den Entwurf des Bebauungsplans 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz-Ost”,
  2. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen für den Bebauungsplan 240 “ Gewerbegebiet Aachener Kreuz-Ost ” und
  3. die Durchführung der Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den

Bebauungsplan 240 “ Gewerbegebiet Aachener Kreuz-Ost ”.

Der Bebauungsplan 240 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz - Ost” grenzt westlich unmittelbar an den Bebauungsplan 234 "Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring". Beide Bebauungspläne zusammen überlagern den östlichen Bereich des Ursprungs-Bebauungsplanes 143 “Gewerbegebiet Aachener Kreuz” mit seinen zahlreichen Änderungen und sorgen dafür, dass eine Übersichtlichkeit der Bebauungspläne in diesem Bereich wiederhergestellt und somit die planungsrechtliche Handhabung deutlich erleichtert wird.

Grundsätzlich wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 240 das Ziel verfolgt, den Gewerbestandort als nachhaltiges und zukunftsfähiges Gewerbegebiet zu sichern und den Betrieben moderne gewerbliche Standards zu ermöglichen, ohne dabei den städtebaulich vertretbaren Rahmen zu übertreten. Hierzu werden die derzeitigen Festsetzungen aus dem Ursprungs-Bebauungsplan 143 sowie seiner Änderungen hinsichtlich der Klimaanpassung überarbeitet und konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz formuliert mit dem Ziel, die Qualität und das Erscheinungsbild dieses Gewerbestandortes weiterhin zu sichern sowie mittel- und langfristig aufzuwerten

Der Entwurf des Bebauungsplans 240 „Gewerbegebiet Aachener Kreuz-Ost“ mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten, der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 13.05.2026 bis einschließlich 15.06.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

montags bis freitags                      07:30 - 12:30 Uhr

montags und mittwochs                 14:00 - 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags            14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zum Bebauungsplan abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

  • Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:
    • Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
    • Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
    • Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
    • Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
    • Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
    • Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
    • Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
    • Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
    • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder Katastrophen)
    • Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
    • Klimaschutz (erneuerbare Energien)
    • Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
    • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
  • Fachgutachten mit Umweltinformationen:
    • Schalltechnisches Fachgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
    • Verkehrsgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
  • Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen:
    • Städteregion Aachen – Raum, Mobilität, Klima (17.09.2025) zu Farbgebung von Materialien für versiegelte Flächen bzw. Fassaden und Dachflächen
    • Bezirksregierung Arnsberg (29.08.2025) zu bergbaulichen Verhältnissen und Bergschadensgefährdung
    • Bezirksregierung Köln - Immissionsschutz (01.09.2025) zu Auswirkungen von Hochspannungsfreileitungen
    • Bezirksregierung Köln - Wasserbehörde (05.09.2025) zu Wasserschutzgebieten und Grundwasserneubildung
    • LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (31.10.2025) zu Bodendenkmälern

Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Herr Balzhäuser

Planungsamt (A 61)

Morlaixplatz 1

52146 Würselen

Telefon:02405-67 6115

stadtplanung@wuerselen.de

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