Flächennutzungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würselen im Bereich „Bahnhofstraße – Alter Bahnhof“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2026 bis 21.08.2026
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Planzeichnung

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird folgender Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen vom 30.06.2026 ortsüblich bekanntgemacht:

„Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt

  1. die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen,
  2. den vorliegenden Entwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bahnhofstraße – Alter Bahnhof“ einschließlich Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu veröffentlichen.“

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Sanierung und Erweiterung des Alten Bahnhofs zu einer multifunktionalen, kulturellen und sozialen Einrichtung. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Alten Bahnhofs in Würselen, westlich durch die Straßen Am Alten Bahnhof und die Bahnhof- bzw. Friedrichstraße, östlich durch den Willy-Brandt-Ring begrenzt. Im Norden und im Süden bilden Grünflächen und Gehölzstrukturen die Abgrenzung. Die Lage des Vorhabens ist auch im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 238 aufgestellt.

Der Entwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den vorhandenen Gutachten wird vom 15.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 Internet hier im Portal sowie auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

montags bis freitags                      07:30 - 12:30 Uhr

montags und mittwochs                 14:00 - 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags            14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6106 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

  • Umweltbericht mit Informationen zu
    • folgenden Schutzgütern:
      • Landschafts- / Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, städtebauliches Umfeld)
      • Tiere (Vorkommen von planungsrelevanten Arten, Quartiere, Lebensraumausstattung, artenschutzrechtliche Konflikte)
      • Pflanzen (Standorttypische Vegetation, Biotoptypen, Ausgleich)
      • Biologische Vielfalt
      • Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
      • Boden (Bodenfunktion, Topographie, Bergbau, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
      • Wasser (Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse, Grundwasser)
      • Luft und Klima (Klimazone, Klimatische Verhältnisse, Kaltluftleitbahnen)
      • Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Erholungsfunktion, Immissionen, Unfälle und Katastrophen)
      • Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
      • Erneuerbare Energien
    • Wechselwirkungen zwischen den dargestellten Umweltbelangen
  • Fachgutachten mit Umweltinformationen:
    • Artenschutzprüfung I + II (zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)

Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen liegen nicht vor.

Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Es wird gemäß § 3 (3) BauGB darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Katrin Dithmer
Rathaus, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen
Tel.: 02405 67-6106
Fax: 02405 49939-400
E-Mail: stadtplanung@wuerselen.de

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