BEKANNTMACHUNG
der Veröffentlichung des Bebauungsplanes 300 „Singer-Areal“ der Stadt Würselen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird folgender Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität vom 09.07.2025 ortsüblich bekanntgemacht:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beschließt die Veröffentlichung
des Bebauungsplanes 300 gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB.“
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung der alten Industriebrache in ein urbanes Quartier in der Innenstadt Würselens. Dabei soll neuer Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsschichten, sowie ein Einzelhandels- und Drogeriemarkt entlang der Kaiserstraße entstehen. Im Quartiersinneren wird zudem ein zentraler Quartiersplatz geschaffen.
Im beigefügten Übersichtsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 05.05.2026 geringfügig verändert wurde. Der Geltungsbereich wurde um einen Teilbereich der Kalkhalde verkleinert, da hierbei keine Relevanz besteht, den Bereich durch Festsetzungen im Bebauungsplan zukünftig zu regeln. Aus städtebaulicher Sicht ist es die Verringerung des Geltungsbereichs unschädlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans 300 mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 24.08.2026 bis einschließlich 28.09.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum
montags bis freitags 07:30 - 12:30 Uhr
montags und mittwochs 14:00 - 16:00 Uhr
dienstags und donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr
im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zum Bebauungsplan abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6104 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:
Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Laura Eberle
Stadt Würselen
A 61 Planungsamt
Rathaus, Morlaixplatz 1
52146 Würselen
s. Anhang