Bebauungsplan Stadt Xanten Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 193 "Alte Post/Europaplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.05.2025 bis 09.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193 – Alte Post/Europaplatz gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 BauGB und § 13a BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 193 soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 193 wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten durch die Bahnhofstraße,

Im Norden durch den Europaplatz,

Im Nordosten durch die Poststraße,

Im Süden durch das Flurstück 136, Flur 6, Gemarkung Xanten (Poststraße Hausnummer 2)

Im Westen durch das Flurstück 1364, Flur 6, Gemarkung Xanten (Bahnhofstraße Hausnummer 9)

Das Plangebiet umfasst die eingeschlossenen Flurstücke 1496 und 1497, beide Flur 6, beide Gemarkung Xanten und hat eine Größe von ca. 0,2 ha. Die Lage im Stadtgebiet ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die zukünftige Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes“.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 „Alte Post / Europaplatz“ liegt mit der Begründung, der DIN-Norm 4109-1 und der DIN-Norm 4109-2 in der Zeit vom

Montag, den 26. Mai 2025 bis Montag, den 09. Juni 2025 einschließlich

im Rathaus der Stadtverwaltung Xanten, Karthaus 2, Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege, Sachgebiet Stadtplanung, 3. OG Neubau, während der folgenden Zeiten

Montag bis Donnerstag von            8.00 bis 16.00 Uhr und

Freitag von                                        8.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Neben der öffentlichen Auslegung im Rathaus der Stadtverwaltung Xanten, sind sämtliche Planungsunterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter: https://www.xanten.de/beteiligung einzusehen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich gemacht.

Es können während der Auslegungsfrist nur zu dem geänderten Teil Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Änderung umfasst die Parallelverschiebung der Baugrenze entlang der Bahnhofstraße um zwei Meter in nordwestliche Richtung.

Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch beim Sachgebiet Stadtplanung unter 02801/772-353 oder auch per E-Mail unter stadtplanung@xanten.de gestellt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Xanten“.

Kontakt

Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-287 oder 02801-772-145
stadtplanung@xanten.de

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