Bebauungsplan Stadt Xanten Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 190, 2. Änderung "Gewerbegebiet Xanten"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.11.2025 bis 12.12.2025
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 – Gewerbegebiet Xanten gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 13 und 13 a BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt der Stadt Xanten hat in seiner Sitzung am 02.10.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 – Gewerbegebiet Xanten – gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 13 und 13 a BauGB beschlossen; der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Der Aufstellungsbereich umfasst die Flurstücke 1991 und 1994, alle Flur 11, alle Gemarkung Xanten und ist rd. 0,42 ha groß; wobei der Aufstellungsbereich aus dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, ausnahmsweise „Anlagen für soziale Zwecke“ gem. § 8 (3) Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zuzulassen.

Der Bebauungsplanvorentwurf 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 – Gewerbegebiet Xanten – liegt im Zeitraum

vom 24.11.2025 bis zum 12.12.2025 einschließlich

im Rathaus der Stadt Xanten, Karthaus 2, Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege, Sachgebiet Stadtplanung, Raum 11 / A, während der Dienststunden der Stadtverwaltung

Montag bis Donnerstag   von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag                              von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme und Äußerung im Sinne des § 3 (1) BauGB aus.

Während der Einsichtnahme- und Äußerungsfrist wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung ist gegeben.

Neben der öffentlichen Auslegung werden die Planungsunterlagen während der Auslegungsfrist auch im Internet unter: https://www.xanten.de/beteiligung und zusätzlich über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://beteiligung.nrw.de/portal/xanten/startseite, zugänglich gemacht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Xanten“.

Kontakt

Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-287 oder 02801-772-145
stadtplanung@xanten.de

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