Bebauungsplan Stadt Xanten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 190, 2. Änderung "Gewerbegebiet Xanten"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.02.2026 bis 27.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 – Gewerbegebiet Xanten – gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB und § 13a BauGB

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 – Gewerbegebiet Xanten – wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Der Aufstellungsbereich umfasst die Flurstücke 1991 und 1994, alle Flur 11, alle Gemarkung Xanten und ist rd. 0,42 ha groß; wobei der Aufstellungsbereich aus dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, ausnahmsweise „Anlagen für soziale Zwecke“ gem. § 8 (3) Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zuzulassen.

Der Bebauungsplanentwurf 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 – Gewerbegebiet Xanten – ist im Zeitraum

vom 23.02.2026 bis zum 27.03.2026 einschließlich

im Internet unter: https://www.xanten.de/beteiligung einzusehen.

Es können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können dieser aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus, liegt der Bebauungsplanentwurf zur Einsicht im Rathaus, Karthaus 2, Fachbereich Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege, Sachgebiet Stadtplanung, 3. OG Neubau, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Donnerstag  von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                              von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Weitere Termine zur Einsichtnahme und Äußerung sind nach Vereinbarung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://beteiligung.nrw.de/portal/xanten/startseite zugänglich gemacht.

Fragen, die zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch beim Sachgebiet Stadtplanung unter 02801/772-353 oder auch per E-Mail unter stadtplanung@xanten.de gestellt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformationen nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Xanten“.

Kontakt

Stadtplanung, Bauen und Denkmalpflege
Karthaus 2
46509 Xanten

Telefon: 02801-772-287 oder 02801-772-145
stadtplanung@xanten.de

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