Umfrage Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landwirtschaft, Forsten und Verbraucherschutz

Tierschutzpreis NRW 2025

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.06.2025 bis 05.09.2025
  • Teilnehmer 56 Teilnehmer
Bild vergrößern
© MLV NRW

Tierschutzpreis Nordrhein-Westfalen 2025 

DER PREIS 
Der Tierschutzpreis des Landes Nordrhein-Westfalen wird seit 2021 jährlich von der Landesbeauftragten für Tierschutz ausgelobt und wird von der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Landesbeauftragten vergeben. Er ist mit 30.000 Euro dotiert. Der Preis kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger gestaffelt aufgeteilt werden. Die Jury kann  dabei eine Reihenfolge bestimmen. Gehen keine geeigneten Beiträge ein, kann die Vergabe ausgesetzt werden. Die finanzielle Auszeichnung findet vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel statt und kann bei fehlenden Haushaltsmitteln widerrufen oder reduziert werden. Ein Anspruch auf den Preis besteht nicht. 

ZIELSETZUNG 
Mit dem Tierschutzpreis 2025 des Landes Nordrhein-Westfalen soll das Engagement für den Tierschutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Organisationen gewürdigt werden. Aufgerufen sind daher Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände, Vereine, auch Betriebe sowie weitere Einrichtungen und Organisationen, beispielhafte Initiativen oder herausragendes Engagement im Bereich des Tierschutzes und Tierwohles vorzuschlagen. Es werden mit dieser Auszeichnung besondere Leistungen herausgestellt und öffentlich anerkannt. 

DIE JURY 
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, die sich aus Mitgliedern des  Tierschutzbeirates des Landes Nordrhein-Westfalen, Mitarbeiterinnen und  Mitarbeitern des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der 
Landesbeauftragten für Tierschutz zusammensetzt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Bitte beachten Sie, dass zwischengespeicherte Formulare nur 30 Tage vorgehalten und nach diesem Zeitraum wieder gelöscht werden.  

1. Vorgeschlagene Person/Organisation

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
Nominiert wird: 

2. Mitgliedschaft

Ist die Person/Organisation Mitglied einer Tierschutzorganisation, eines Tierschutzdachverbandes oder einer anderen, mit Tieren befassten, Organisation?
  • Pflichtangabe

3. Besonderes Engagement

Es handelt sich bei dem besonderen Engagement für den Tierschutz um:
  • Pflichtangabe

4. Gebiet des Engagements

  • Pflichtangabe
  • Beispiele finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

5. Inhalt des Engagements

  • Pflichtangabe
  • Bitte beschreiben Sie Art und Zeitraum des Engagements.

6. Erfolg des Engagements

  • Pflichtangabe
  • Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, welchen und wie vielen Tieren geholfen werden konnte, bzw. worin der Erfolg des Tierschutzengagements besteht.

7. Unterstützung des Engagements

Wurde das Engagement von anderen Personen/Organisationen unterstützt? 
  • Pflichtangabe

8. Anhänge

Bitte fügen Sie Folgendes bei
  • Bei Organisationen ist verpflichtend die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag hochzuladen. Mehrfachauswahl möglich.

Kontaktdaten der vorschlagenden Person/Organisation

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Nur auszufüllen bei Organisationen
Ich schlage 
  • Pflichtangabe

Kontakt

Die Landesbeauftragte für den Tierschutz Nordrhein-Westfalen

Postanschrift:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Die Landestierschutzbeauftragte
Stadttor 1
40219 Düsseldorf

Kontakt:
Bei inhaltlichen Fragen zum Tierschutzpreis wenden Sie sich gerne an Melina Brauers.
Tel.: 0211/3843-1051
E-Mail: TierSchB@mlv.nrw.de

Teilnahmebedingungen

DIE TEILNAHME
Vorgeschlagen werden können in Nordrhein-Westfalen ansässige Bürgerinnen und 
Bürger oder Organisationen, die besondere Leistungen für den Tierschutz erbracht 
haben. Denkbar wäre ein Engagement beispielsweise auf folgenden Gebieten: 

  • Schutz/Betreuung freilebender, herrenloser Tiere 
  • Praktische Hilfe für in Not geratene Tiere 
  • Einsatz für einen besseren Umgang von Menschen mit Tieren 
  • Innovationen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung und -nutzung
  • Bemerkenswerte Öffentlichkeitsarbeit für den Tierschutz 
  • Entwicklung und Anwendung von Reduktions- oder Alternativmethoden zu Tierversuchen 
  • Sonstige Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes 

WAS MÜSSEN SIE TUN? 
Bitte füllen Sie den Teilnahmebogen aus und stellen Sie die Aktivitäten und Erfolge Ihrer ‚Kandidatin’ oder Ihres ‚Kandidaten’ dar. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Zwecke des Wettbewerbs verwendet. 

EINSENDEFRIST 
Die Unterlagen müssen bis spätestens 05. September 2025 über das Portal Beteiligung NRW oder postalisch bei der Landestierschutzbeauftragten eingegangen sein. Bewerbungen, die nach dem 05. September 2025 eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie werden darum gebeten, postalische Bewerbungen gebündelt einzureichen an:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Landestierschutzbeauftragte

Stadttor 1

40219 Düsseldorf

RECHTICHE HINWEISE 
Mit der Bewerbung werden alle in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen akzeptiert. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angehörige der Jury sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Datenschutzerklärung

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Sobald Sie am Bewerbungsverfahren zum Tierschutzpreis Nordrhein-Westfalen 2025 teilnehmen, verarbeitet die Landestierschutzbeauftragte, bzw. das Ministerium, Ihre personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden Ihnen hierzu folgende Informationen gegeben:

1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Die Tierschutzbeauftrage des Landes Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Frau Dr. Gerlinde von Dehn

Stadttor 1

40219 Düsseldorf

Tel.: 0211/3843-1050

Fax: 0211/3843-939110

E-Mail: TierSchB@mlv.nrw.de

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stadttor 1

40190 Düsseldorf

E-Mail: Datenschutzbeauftragte@mlv.nrw.de

3. Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Fax: 0211/38424-999

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

4. Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Es werden diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet, die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mit dem Teilnahmebogen und ggfs. Anhängen einreicht werden.

5. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Preisverleihung des Tierschutzpreises Nordrhein-Westfalen 2025 verarbeitet. Ergänzend wird auf die Erläuterungen in der Einwilligungserklärung (Anlage/n zum Teilnahmebogen) verwiesen. Diese Einwilligung ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Nach der Verleihung des Preises werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Dies gilt nicht für die Daten der Preisträgerin bzw. des Preisträgers sowie derjenigen Person, die die Preisträgerin bzw. den Preisträger vorgeschlagen hat. Für diese Ausnahmen werden die personenbezogenen Daten maximal zehn Jahre zu Dokumentationszwecken im Rahmen der ordnungsgemäßen Aktenführung im Ministerium aufbewahrt. Zudem besteht die Verpflichtung, dem Landesarchiv Unterlagen anzubieten.

7. Betroffenenrechte

Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).

zum Seitenanfang