Kontakt
Die Landesbeauftragte für den Tierschutz Nordrhein-Westfalen
Postanschrift:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Die Landestierschutzbeauftragte
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Kontakt:
Bei inhaltlichen Fragen zum Tierschutzpreis wenden Sie sich gerne an Melina Brauers.
Tel.: 0211/3843-1051
E-Mail: TierSchB@mlv.nrw.de
Teilnahmebedingungen
DIE TEILNAHME
Vorgeschlagen werden können in Nordrhein-Westfalen ansässige Bürgerinnen und
Bürger oder Organisationen, die besondere Leistungen für den Tierschutz erbracht
haben. Denkbar wäre ein Engagement beispielsweise auf folgenden Gebieten:
- Schutz/Betreuung freilebender, herrenloser Tiere
- Praktische Hilfe für in Not geratene Tiere
- Einsatz für einen besseren Umgang von Menschen mit Tieren
- Innovationen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung und -nutzung
- Bemerkenswerte Öffentlichkeitsarbeit für den Tierschutz
- Entwicklung und Anwendung von Reduktions- oder Alternativmethoden zu Tierversuchen
- Sonstige Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes
WAS MÜSSEN SIE TUN?
Bitte füllen Sie den Teilnahmebogen aus und stellen Sie die Aktivitäten und Erfolge Ihrer ‚Kandidatin’ oder Ihres ‚Kandidaten’ dar. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Zwecke des Wettbewerbs verwendet.
EINSENDEFRIST
Die Unterlagen müssen bis spätestens 05. September 2025 über das Portal Beteiligung NRW oder postalisch bei der Landestierschutzbeauftragten eingegangen sein. Bewerbungen, die nach dem 05. September 2025 eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie werden darum gebeten, postalische Bewerbungen gebündelt einzureichen an:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Landestierschutzbeauftragte
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
RECHTICHE HINWEISE
Mit der Bewerbung werden alle in der Ausschreibung festgelegten Bestimmungen akzeptiert. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angehörige der Jury sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Datenschutzerklärung
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Sobald Sie am Bewerbungsverfahren zum Tierschutzpreis Nordrhein-Westfalen 2025 teilnehmen, verarbeitet die Landestierschutzbeauftragte, bzw. das Ministerium, Ihre personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden Ihnen hierzu folgende Informationen gegeben:
1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Die Tierschutzbeauftrage des Landes Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Dr. Gerlinde von Dehn
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211/3843-1050
Fax: 0211/3843-939110
E-Mail: TierSchB@mlv.nrw.de
2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40190 Düsseldorf
E-Mail: Datenschutzbeauftragte@mlv.nrw.de
3. Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-999
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
4. Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Es werden diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet, die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mit dem Teilnahmebogen und ggfs. Anhängen einreicht werden.
5. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Preisverleihung des Tierschutzpreises Nordrhein-Westfalen 2025 verarbeitet. Ergänzend wird auf die Erläuterungen in der Einwilligungserklärung (Anlage/n zum Teilnahmebogen) verwiesen. Diese Einwilligung ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Nach der Verleihung des Preises werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Dies gilt nicht für die Daten der Preisträgerin bzw. des Preisträgers sowie derjenigen Person, die die Preisträgerin bzw. den Preisträger vorgeschlagen hat. Für diese Ausnahmen werden die personenbezogenen Daten maximal zehn Jahre zu Dokumentationszwecken im Rahmen der ordnungsgemäßen Aktenführung im Ministerium aufbewahrt. Zudem besteht die Verpflichtung, dem Landesarchiv Unterlagen anzubieten.
7. Betroffenenrechte
Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).