Bebauungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 157, 3. Änderung im Bereich Von-Goerschen- Straße /Bardenberger Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.08.2025 bis 22.09.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Aufgrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet Würselen sowie in der gesamten Region soll dieser Bedarf zu einem gewissen Teil auch im zentrumsnahen Ortsteil Morsbach in zentraler Lage gedeckt werden.

Es ist beabsichtigt, auf der derzeitigen Freifläche unmittelbar nördlich der Kirche St. Balbina im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße ein Wohngebiet zu entwickeln, das aufgrund der städtebaulich integrierten und innerstädtischen Lage mit guter Erreichbarkeit und Nähe zu wichtigen Infrastrukturen besonders auch für verdichteten Wohnungsbau geeignet ist. Angestrebt ist teilweise die Entwicklung von öffentlich geförderten Wohnraumangebot. Zur Umsetzung dieses Konzeptes ist die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht durch Änderung des seit 1993 rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 157 „Sanierungsgebiet 1, Morsbach-West, Zeche Gouley“ bzw. der 2. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2023 erforderlich. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,4 ha.

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes (Flurstück 113/3) werden wie bisher als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die sonstigen Festsetzungen der im Jahr 2023 rechtskräftig gewordenen Fassung entsprechen jedoch nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Würselen in diesem Bereich. Die dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Konzeption mit einer Erschließung über die Bardenberger Straße und die Notwendigkeit zum Bau einer Parkgarage statt einer Tiefgarage machen u. a. die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Ziel und Zweck der vorliegenden Bauleitplanung ist daher die Schaffung von attraktivem Wohnraum in integrierter Lage unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechend der Nachfrage am Wohnungsmarkt und der umgebenden Bebauung. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes dient somit den aktuellen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung sowie der Fortentwicklung des Ortsteils zu einem attraktiven Wohnstandort und wird insbesondere dem Planungsgrundsatz einer flächen- und ressourcenschonenden Entwicklung gerecht.

Kontakt

Herr Thomas Balzhäuser
Telefon: 02405/676115
E-Mail: thomas.balzhaeuser@wuerselen.de

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