Kontakt
Agenturpartner:
Florida Brand Design
Prinz-Friedrich-Karl Str. 34
44135 Dortmund
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen Trikot-Gewinnspiel
für die Teilnahme am Gewinnspiel zur Verlosung von 10 Trikotsätzen für Dortmunder Sportvereine.
Die Ermittlung der 10 gewinnenden Vereine erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Es kommen lediglich die Teilnehmenden in die Verlosung, die die Teilnahmebedingungen akzeptiert haben und die Teilnahmerichtlinien erfüllen.
Veranstalterin
Stadt Dortmund, Fachbereich Marketing + Kommunikation,
Betenstraße 19, Etage 3, 44137 Dortmund (nachfolgend: Die Veranstalterin).
Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenfrei. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, die Mitglied eines aktiven, real existierenden Sportvereins sind und die gewonnenen Trikotsätze im sportlichen Betrieb nutzen. Der Verein muss seinen Sitz und größten Anteil des Spielbetriebs in Dortmund haben. Die Teilnahme ist nur einmal pro Team möglich. Die Nutzung mehrerer Konten zur Erhöhung der Gewinnchancen ist untersagt und führt zum Ausschluss. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Kundenbeziehung zur Veranstalterin und erfordert keinen Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Bewerbung akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
Sollte Teilnehmer*innen in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, benötigen sie die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen zur Teilnahme am Gewinnspiel.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Personen, die an der Planung und Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind.
Die Veranstalterin behält sich vor, Personen nach eigenem Ermessen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder der Durchführung des Gewinnspiels,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Verhalten oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.
Ablauf des Gewinnspiels
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Das Gewinnspiel findet vom 13. April 2026 (00:01 Uhr) bis 8. Mai 2026 (23:59 Uhr) statt. Spätere Formulareinsendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
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Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer*innen der Teilnahme am Gewinnspiel durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Absenden zustimmen. Die Gewinnspielseite kann über folgenden Link dormund.de/trikot-gewinnspiel aufgerufen werden. Angegeben werden (Vereinsname, Adresse, Mannschaft, Verantwortlicher, E-Mail und Telefonnummer).
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Die teilnehmenden Vereine werden nach dem Ende des Teilnahmezeitraums überprüft, anschließend zufällig ausgelost und im Falle einer Auswahl über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten schriftlich per E-Mails über den Gewinn benachrichtigt. Gewinnspielabwicklung und Benachrichtigung erfolgt über:
Florida Brand Design
Edelmeier / Carevic GbR
Prinz-Friedrich-Karl Straße 34
44135 Dortmund
Gewinn
Verlost werden 10 Trikotsätze. Alle Trikots und Hosen tragen das Logo der Stadt Dortmund an gut sichtbarer Stelle. Dieses darf nicht entfernt oder verdeckt werden. Bei Verstoß kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Die Beflockung mit Vereinsnamen und Spielernummer erfolgt kostenlos nach Vorgaben des jeweiligen Vereins. Im Gewinnfall erhalten die Gewinner*innen einen Link zu einem Onlineformular, über das Farbe, Größen und Beflockung des Trikotsatzes ausgewählt werden können. Das Vereinslogo ist in druckfähigem Format (EPS, SVG oder PDF) hochzuladen, um auf dem Trikot platziert werden zu können.
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Inhalt der Trikotsätze:
Ein Fußball-Trikotsatz umfasst: 14 Feldspielertrikots, 1 Torwarttrikot, 15 Hosen und 15 Stutzen.
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Ein Handball-Trikotsatz umfasst: 14 Feldspielertrikots, 14 Hosen, 2 Torwartpullover und 2 Torwarthosen.
- Für weitere Sportarten wird die passende Zusammenstellung individuell festgelegt, maximal jedoch 15 Trikots in Summe.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner*innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der/die Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es der Veranstalterin nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
Datenschutz
Datenschutzhinweise zum Trikot-Gewinnspiel der Stadt Dortmund
- Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Trikot-Gewinnspiel ist:
Stadt Dortmund
Fachbereich Marketing + Kommunikation
Betenstraße 19, Etage 3
44137 Dortmund
Telefon: +49 231 50-0
- Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Dortmund ist erreichbar unter:
E-Mail: datenschutz@stadtdo.de
- Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Trikot-Gewinnspiels, insbesondere zur:
- Prüfung der Teilnahmeberechtigung gemäß Teilnahmebedingungen
- Durchführung der Verlosung der 10 Trikotsätze
- Benachrichtigung der Gewinnervereine
- Organisation und Abwicklung der Gewinnübergabe einschließlich Beflockung
- Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Teilnahme werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Vereinsname
- Vereinsanschrift
- Sportart / Mannschaft
- Vor- und Nachname der verantwortlichen Person
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Im Gewinnfall werden zusätzlich verarbeitet:
- Angaben zu Trikotgrößen, Farben und Beflockung
- Vereinslogo (Upload in druckfähigem Format)
Die Teilnehmer*innen versichern, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind.
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung eines Vertragsverhältnisses bzw. vorvertraglicher Maßnahmen im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel).
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können.
Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme sowie eine Benachrichtigung im Gewinnfall nicht möglich.
5a. Foto- und Videoaufnahmen / Öffentlichkeitsarbeit
Im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel kann es im Gewinnfall zu Foto- und/oder Videoaufnahmen der Gewinnervereine, Mannschaften oder verantwortlichen Personen kommen (z. B. bei der Übergabe der Trikotsätze).
Diese Aufnahmen können zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung der Stadt Dortmund verarbeitet und veröffentlicht werden, insbesondere:
auf den Social-Media-Kanälen der Stadt Dortmund (z. B. Instagram, Facebook, X, YouTube),
auf der Website der Stadt Dortmund,
in Pressemitteilungen oder sonstigen Veröffentlichungen.
Die Verarbeitung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die gesondert eingeholt wird.
Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel oder den Erhalt des Gewinns.
- Empfänger der Daten / Auftragsverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnabwicklung werden personenbezogene Daten an folgenden Auftragsverarbeiter übermittelt:
Florida Brand Design
Edelmeier / Carevic GbR
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 34
44135 Dortmund
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Auftrag der Stadt Dortmund und auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Drittlandübermittlung
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt.
- Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.
Alle im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden spätestens drei Monate nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Rechte der betroffenen Personen
Teilnehmer*innen haben folgende Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Die Ausübung dieser Rechte kann dazu führen, dass eine weitere Teilnahme am Gewinnspiel nicht mehr möglich ist.
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Es besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
- Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Die Ermittlung der Gewinnervereine erfolgt ausschließlich im Rahmen einer zufallsbasierten Verlosung.
- Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Stadt Dortmund finden Sie unter:
https://www.dortmund.de/allgemeines/datenschutz/
Gewinnbekanntgabe
Die Auslosung erfolgt bis zum 18. Mai 2026. Die Gewinner*innen werden per E-Mail kontaktiert. Meldet sich eine ausgeloste Person nicht innerhalb von 48 Stunden zurück, verfällt der Anspruch und ein*e Ersatzgewinner*in wird gezogen.
Haftungsausschluss
Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie im Zusammenhang mit der Mangelfreiheit der Gewinne. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
Die Stadt Dortmund übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen. Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leib und Leben, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die wenigstens fahrlässig verursacht wurden, sowie bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Garantiehaftung haftet die Veranstalterin nicht für etwaige Ansprüche in Verbindung mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Hinweis zu Plattformen
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Meta und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram ist von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel freigestellt.
Einräumung von Rechten
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass bei der Umsetzung des „Trikot-Gewinnspiels“ sowohl Foto- als auch Bewegtbildmaterial produziert werden können, im Rahmen der städtischen Kommunikation (z. B. Social Media, dortmund.de, Printprodukte) honorarfrei verwendet werden dürfen.
Änderungsvorbehalt
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen auszusetzen bzw. zu beenden und die Gewinnausschüttung zu unterlassen. Insbesondere wird diese Möglichkeit genutzt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen Gründen (wie beispielsweise Computerviren, Manipulationen oder Fehlern in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Sollte eine solche Beendigung durch das Verhalten von einzelnen Teilnehmer*innen verursacht worden sein, kann die Veranstalterin von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
Widerruf
Teilnehmer*innen können vor Ablauf der Gewinnspielfrist jederzeit per E-Mail an: marko@stadtdo.de ihre Teilnahme am Gewinnspiel widerrufen. Die für die Durchführung des Gewinnspiels benötigten Daten werden in dem Fall mit einer Frist von 14 Tagen gelöscht.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Beteiligten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall eine Regelungslücke. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung finden Sie unter:
https://www.dortmund.de/allgemeines/datenschutz/