Bebauungsplan Stadt Dorsten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ - Pestalozzistraße - 1. vereinfachte Änderung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 22.12.2025 bis 23.01.2026
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Bebauungsplan Dorsten Nr. 5.1 Bruns Kamp 1.Abschnitt" - Pestalozzistraße –

1. vereinfachte Änderung

- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Anlass und Ziel der Planung

Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt“ - Pestalozzistraße - wurde die Trasse des vom Montessoriweg zur Droste-Hülshoff-Straße verlaufenden Fußweges östlich abweichend von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes realisiert, der die Trasse des Fußweges weiter östlich festsetzt.

Mit der Aufstellung des östlich angrenzend an den Fußweg gelegenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 278 „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“ wird nunmehr die ursprünglich im Bebauungsplan festgesetzte Trasse des Fußweges überplant.

Um die Fußwegeverbindung zwischen Montessoriweg und Droste-Hülshoff-Straße auch weiterhin planungsrechtlich zu sichern, wird daher das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 5 „Bruns Kamp - 1. Abschnitt“ durchgeführt. In diesem Zuge werden auch die Festsetzungen für das westlich angrenzend an den Fußweg gelegene Wohnbaugrundstück an die neue Trassenführung des Fußweges angepasst, um eine sinnvolle Bebaubarkeit des Grundstücks planungsrechtlich zu sichern.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Planbereich liegt im Stadtteil Hardt und hat eine Größe von ca. 0,1 ha.

Er wird begrenzt durch

  • die Grenze zu den Flurstücken 734, 735 und 736, Flur 61 in der Gemarkung Dorsten im Norden,
  • die Grenze zu dem Flurstück 1020, Flur 61 in der Gemarkung Dorsten im Osten,
  • die Droste-Hülshoff-Straße im Süden und
  • die Grenze zu dem Flurstück 697, Flur 61 in der Gemarkung Dorsten im Westen.

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan  dargestellt.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 13 Absatz 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 3 Absatz 2 des BauGB  in der Zeit

vom                            22.12.2025

bis einschließlich       23.01.2026

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt:

montags bis donnerstags     08.00 Uhr - 16.00 Uhr

freitags                                 08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen werden zudem in das Internet eingestellt und sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite

zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem verfügbar und können im Raum A207 eingesehen werden:

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanzen (biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter (und deren Wechselwirkungen).


Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, Planungs- und Umweltamt, während der o.a. Servicezeiten, Zimmer 207 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme postalisch, per Fax Nr.: 02362 665761 oder auf elektronischem Weg per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachungsanordnung

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Stadt Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp 1. Abschnitt" - Pestalozzistraße – 1. vereinfachte Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Dorsten,11.12.2025

Der Bürgermeister

I.V.

Holger Lohse

Technischer Beigeordneter

Kontakt

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Frau Gruhl

Tel.: 02362 66 4932

Frau Drochtert

Tel.: 02362 66 4894

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