Verfahren Kreis Borken Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

2. Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes Alstätter Venn - Ammeloer Sandebene

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.04.2026 bis 20.05.2026
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Übersichtskarte LP "Alstätter Venn - Ammeloer Sandebene"

2. Änderung und Erweiterung Landschaftsplan „Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene“

Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 20. April bis einschließlich 20. Mai 2026

Der Landschaftsplan Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene ist seit dem 30.06.1992 rechtskräftig. Es wurde bisher eine vereinfachte Änderung vorgenommen, die am 02.06.2016 rechtskräftig wurde. Diese vereinfachte Änderung umfasste nur textliche Ergänzungen.

Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 19.10.2017 die 2. Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes „Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene“ beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 15.11.2021 bis 10.12.2021 durchgeführt.

In der Sitzung des Kreistages vom 12.03.2026 wurde die Offenlage des Landschaftsplan-Entwurfes beschlossen. Der Landschaftsplan Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene 2. Änderung und Erweiterung erstreckt sich über den nördlichen und nordöstlichen Teil der Stadt Vreden sowie über den westlichen Teil der Stadt Ahaus.

Im Rahmen der jetzt anstehenden 2. Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes erfolgt neben der umfangreichen Fortschreibung und Aktualisierung des Landschaftsplanes auch eine Erweiterung des Plangebietes. Die Erweiterung umfasst den Bereich Vreden-Doemern. Sie befindet sich im Südosten des Landschaftsplanes und liegt vollständig auf Vredener Stadtgebiet. Weiterhin werden das ehemalige Munitionsdepot Lünten und eine kleine ehemalige Abgrabung im Norden des Plangebietes in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes integriert.

Gemäß § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 17 und 20 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) wird der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Landschaftsplanes Alstätter Venn – Ammeloer Sandebene bestehend aus Entwicklungs- und Festsetzungskarte sowie textlichen Darstellungen und Festsetzungen in der Zeit vom 20. April 2026 bis einschließlich 20. Mai 2026 öffentlich ausgelegt. Neben der Veröffentlichung auf dem Onlineportal Beteiligung NRW kann der Landschaftsplan während der Dienststunden bei nachfolgenden Behörden eingesehen werden:

Landrat des Kreises Borken
Fachbereich Natur und Umwelt
Zimmer 1437
Burloer Straße 93
46325 Borken

Bürgermeister der Stadt Vreden
Rathaus, Fachabteilung Planung
Erdgeschoss, Zimmer 9
Burgstraße 14
48691 Vreden

Bürgermeisterin der Stadt Ahaus
Rathaus, Raum 241
Rathausplatz 1
48683 Ahaus

Während der Auslegungsfrist können von jedem, insbesondere von Eigentümern und sonstigen Berechtigten, Bedenken und Anregungen bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Darüber hinaus können Anregungen und Bedenken über das Beteiligungsportal NRW oder per Mail (w.boeckers@kreis-borken.de) abgegeben werden.

Ansprechpartner beim Kreis Borken für die Planung sind:

Stefan Kranz,    Telefon: 02861-681 7129, E-Mail: s.kranz@kreis-borken.de sowie

Willi Böckers,  Telefon: 02861-681 7163, E-Mail: w.boeckers@kreis-borken.de

Kontakt

Stefan Kranz,    Telefon: 02861-681 7129, E-Mail: s.kranz@kreis-borken.de sowie

Willi Böckers,  Telefon: 02861-681 7163, E-Mail: w.boeckers@kreis-borken.de

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Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Link zur Datenschutzerklärung des Portals). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Sofern Einwendungen gegen das Verfahren beim Kreis Borken geltend gemacht werden, gilt die Datenschutzerklärung des Kreises Borken (siehe Anlage).

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