Bebauungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 241 "Am alten Kaninsberg II"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 04.05.2026
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird folgender Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen vom 19.03.2026 ortsüblich bekanntgemacht:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt

  1. den Entwurf des Bebauungsplans 241 "Am Alten Kaninsberg II" und
  2. die Durchführung der Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den

Bebauungsplan 241 "Am Alten Kaninsberg II".

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist der Schutz und die Stärkung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) in Würselen-Mitte. Das Zentrenkonzept der Stadt Würselen (GMA 2016) hat für das Stadtgebiet u.a. ein Hauptzentrum Innenstadt beschrieben und festgelegt. Der Versorgungsbereich wurde durch Ratsbeschluss vom 11.07.2017 (VO/17/0163) und Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 21.03.2018 verbindlich bestätigt und ist entsprechend planungsrechtlich zu schützen.

Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB durchgeführt, da lediglich Festsetzungen nach § 9 (2a) BauGB getroffen werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Satz 1 BauGB daher abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans 241 „Am Alten Kaninsberg II“ mit der Begründung wird vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung sowie im hier im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

montags bis freitags                      07:30 - 12:30 Uhr

montags und mittwochs                 14:00 - 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags            14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zum Bebau-ungsplan abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Herr Thomas Balzhäuser

Planungsamt (A 61)

Morlaixplatz 1

52146 Würselen

Telefon: 02405/676115

stadtplanung@wuerselen.de

Datenschutzerklärung

Hinweis: s. Anlage

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang