Bebauungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring”

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 04.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird folgender Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen vom 19.03.2026 ortsüblich bekanntgemacht:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt

  1. den Entwurf des Bebauungsplans 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring”,
  2. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen für den Bebauungsplan 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring” und
  3. die Durchführung der Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für den

Bebauungsplan 234 “Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring”.

Der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 143 »Gewerbegebiet Aachener Kreuz« und dessen Änderungen entsprechen heute nicht mehr den Zielen der Landesentwicklungsplanung (LEP NRW). Insbesondere in Bezug auf das landesplanerische Ziel 6.5.2 »Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen« besteht eine Anpassungspflicht und somit ein Planungserfordernis. Auf die Abweichung zwischen Landesentwicklungsplanung und Bauleitplanung hatte die Bezirksregierung Köln hingewiesen. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebietes und Schutz der bestehenden Versorgungszentren von Würselen ist insbesondere der Einzelhandel stärker zu steuern als bisher.

Grundsätzlich wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 234 das Ziel verfolgt, den Gewerbestandort als nachhaltiges und zukunftsfähiges Gewerbegebiet zu sichern und den Betrieben moderne gewerbliche Standards zu ermöglichen, ohne dabei den städtebaulich vertretbaren Rahmen zu übertreten. Hierzu werden die derzeitigen Festsetzungen aus dem Ursprungs-Bebauungsplan 143 sowie seiner Änderungen hinsichtlich der Klimaanpassung überarbeitet und konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz formuliert mit dem Ziel, die Qualität und das Erscheinungsbild dieses Gewerbestandortes weiterhin zu sichern sowie mittel- und langfristig aufzuwerten.

Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans 234 „Gewerbegebiet Willy-Brand-Ring“ mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten, der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung sowie im hier Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

montags bis freitags                      07:30 - 12:30 Uhr

montags und mittwochs                 14:00 - 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags            14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zum Bebauungsplan abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6115 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

  • Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:
    • Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
    • Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
    • Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
    • Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
    • Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
    • Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
    • Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
    • Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
    • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder Katastrophen)
    • Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
    • Klimaschutz (erneuerbare Energien)
    • Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
    • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
  • Fachgutachten mit Umweltinformationen:
    • Schalltechnisches Fachgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
    • Verkehrsgutachten (zu den Schutzgütern Mensch und menschliche Gesundheit)
  • Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen:
    • Städteregion Aachen - Umweltamt (05.03.2025) zu Bodenschutz und Altlasten
    • Bezirksregierung Arnsberg (24.02.2025) zu bergbaulichen Verhältnissen und Bergschadensgefährdung
    • Landesbetrieb Wald und Holz (24.02.2025) zu Festsetzung einer Fläche als Waldfläche

Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontakt

Herr Balzhäuser

Planungsamt (A 61)

Morlaixplatz 1

52146 Würselen

Telefon:02405-67 6115

stadtplanung@wuerselen.de

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