Verfahren Stadt Warendorf Bauen und Wohnen

Bau-Turbo: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.05.2026 bis 17.05.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtskarte Bauvorhaben Dreesstr. 3, Freckenhorst

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 36a Abs. 2 BauGB zum Bauvorhaben: „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten, Carport und Fahrradgarage“, Dreesstraße 3, 48231 Warendorf-Freckenhorst

Der Rat der Stadt Warendorf hat im "Grundsatzbeschluss zur Anwendung des "Bau-Turbos" in der Stadt Warendorf" beschlossen, die Öffentlichkeit bei Vorhaben, für die die Zustimmungskompetenz beim Stadtentwicklungsausschuss liegt, vor der Beschlussfassung zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Da sich das geplante Wohngebäude hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche und der Geschossigkeit nicht in die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, ist das Bauvorhaben auf dieser Grundlage nicht genehmigungsfähig. Es wird daher geprüft, ob das Vorhaben auf der Grundlage des neuen § 34 Abs. 3b BauGB ("Bau-Turbo") zugelassen werden kann. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, im unbeplanten Innenbereich unter bestimmten Voraussetzungen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abzuweichen. 

Beschreibung des Bauvorhabens

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vierzehn Wohneinheiten auf dem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück Dreesstraße 3 (Gemarkung Freckenhorst, Flur 5, Flurstück 1731). Zwölf Wohneinheiten sollen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden. Das Mehrfamilienhaus umfasst drei Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss.

Ergänzend sind die Errichtung eines Carports und einer Fahrradgarage mit Mülllager vorgesehen. Im Gemeinschaftsgarten wird eine Spielfläche für Kinder eingerichtet.

Auf dem Vorhabengrundstück sind insgesamt dreizehn PKW-Stellplätze nachgewiesen. Fünf dieser Stellplätze werden durch Eintragung einer Baulast zugunsten des Nachbargrundstücks Flurstück 1733 gesichert.

Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 04.05.2026 bis 17.05.2026 (einschließlich) zu dem Bauantrag und einer Befreiung vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung Stellung zu nehmen.

Zu diesem Zweck können

  • der Lageplan sowie
  • Ansichten

eingesehen und abgerufen werden.

Stellungnahmen können über dieses Beteiligungsportal (s.u. "Stellungnahme abgeben"), postalisch (Postadresse: Stadt Warendorf, z.Hd. Team Bauleitplanung, Freckenhorster Str. 43, 48231 Warendorf) oder per E-Mail an stadtplanung@warendorf.de übermittelt werden. Sofern eine Rückmeldung gewünscht wird, müssen entsprechende Kontaktdaten angegeben werden.

Weitere Informationen zur Anwendung des Bau-Turbos in der Stadt Warendorf sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.warendorf.de/de/bauen/bau-turbo/

Kontakt

Team Bauleitplanung

Nathanael Stolte

02581/54 1625

stadtplanung@warendorf.de

Teilnahmebedingungen

Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für alle öffentlichen Institutionen und Bürgerinnen und Bürger Warendorfs die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bauvorhaben abzugeben.

Sofern eine Rückmeldung gewünscht wird, müssen entsprechende Kontaktdaten (Name, Vorname, Mailadresse) angegeben werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und anonymisiert im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. 

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Beteiligungsportal der Stadt Warendorf hinterlegten Datenschutzerklärung, gelten für diese Beteiligung im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzerklärung I Stadt Warendorf

Die eingegeben Stellungnahmen können ohne Anmeldung und Registrierung im Portal nach Versand der Stellungnahme nicht mehr eingesehen oder bearbeitet werden.

Die abgegeben Stellungnahmen sind nicht öffentlich sichtbar. Sie können nur von der "planungsverantwortlichen Stelle" (s. Kontakt) eingesehen und ausgewertet werden.

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