Verfahren Stadt Warendorf Bauen und Wohnen

Bau-Turbo: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauvorhaben „Errichtung von zwei MFH mit jeweils 6 WE und Fahrradports“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.05.2026 bis 31.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Übersichtskarte Bauvorhaben Hoetmarer Straße 50 und 52, Freckenhorst

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 36a Abs. 2 BauGB zum Bauvorhaben: „Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 WE und Fahrradports“, Hoetmarer Straße 50 und 52, 48231 Warendorf-Freckenhorst

Der Rat der Stadt Warendorf hat im "Grundsatzbeschluss zur Anwendung des "Bau-Turbos" in der Stadt Warendorf" beschlossen, die Öffentlichkeit bei Vorhaben, für die die Zustimmungskompetenz beim Stadtentwicklungsausschuss liegt, vor der Beschlussfassung zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Da die geplanten Wohngebäude den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.60 "Gewerbegebiet Freckenhorst Süd" widersprechen (Die Art der baulichen Nutzung entspricht nicht dem festgesetzten Mischgebiet), ist das Bauvorhaben auf dieser Grundlage nicht genehmigungsfähig. Es wird daher geprüft, ob das Vorhaben auf der Grundlage des neuen § 31 Abs. 3 BauGB ("Bau-Turbo") zugelassen werden kann. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, mit Zustimmung der Stadt im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus zu befreien, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Beschreibung des Bauvorhabens

Der Bauherr beabsichtigt auf den bisher ungenutzten Grundstücken Hoetmarer Straße 50 und 52 (Gemarkung Freckenhorst, Flur 9, Flurstücke 864 und 865) den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 6 Wohneinheiten (WE). Die Mehrfamilienhäuser umfassen drei Vollgeschosse.

Ergänzend ist die Errichtung von jeweils einem Fahrradport vorgesehen.

Auf den Vorhabengrundstücken werden den Vorgaben der StellplatzVO NRW entsprechend jeweils 6 PKW-Stellplätze nachgewiesen.

Durch die Erstellung eines Schallgutachtens durch den Antragsteller sowie in Rücksprache mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Warendorf konnte nachgewiesen werden, dass das Vorhaben immissionsschutzrechtlich keine Auswirkungen auf die umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe hat. Weitergehend wird auch die generelle Ausnutzbarkeit des Bebauungsplanes Nr. 3.60 "Gewerbegebiet Freckenhorst Süd" nicht beeinflusst.

Auch wenn für das Vorhaben zwei separate Bauanträge gestellt wurden, handelt es sich hierbei gemäß der am 19.02.2026 durch den Rat der Stadt Warendorf beschlossenen Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbos“ in der Stadt Warendorf aufgrund des räumlich-funktionalen Zusammenhangs um ein Gesamtvorhaben, bei dem entsprechend eine gemeinsame Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.

Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 18.05.2026 bis 31.05.2026 (einschließlich) zu dem Bauantrag und einer Befreiung von der Art der baulichen Nutzung Stellung zu nehmen.

Zu diesem Zweck können

  • der Lageplan sowie
  • Ansichten

eingesehen und abgerufen werden.

Stellungnahmen können über dieses Beteiligungsportal (s.u. "Stellungnahme abgeben"), postalisch (Postadresse: Stadt Warendorf, z.Hd. Team Bauleitplanung, Freckenhorster Str. 43, 48231 Warendorf) oder per E-Mail an stadtplanung@warendorf.de übermittelt werden. Sofern eine Rückmeldung gewünscht wird, müssen entsprechende Kontaktdaten angegeben werden.

Weitere Informationen zur Anwendung des Bau-Turbos in der Stadt Warendorf sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.warendorf.de/de/bauen/bau-turbo/

Kontakt

Team Bauleitplanung

Nathanael Stolte

02581/54 1625

stadtplanung@warendorf.de

Teilnahmebedingungen

Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für alle öffentlichen Institutionen und Bürgerinnen und Bürger Warendorfs die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bauvorhaben abzugeben.

Sofern eine Rückmeldung gewünscht wird, müssen entsprechende Kontaktdaten (Name, Vorname, Mailadresse) angegeben werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und anonymisiert im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. 

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Beteiligungsportal der Stadt Warendorf hinterlegten Datenschutzerklärung, gelten für diese Beteiligung im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzerklärung I Stadt Warendorf

Die eingegeben Stellungnahmen können ohne Anmeldung und Registrierung im Portal nach Versand der Stellungnahme nicht mehr eingesehen oder bearbeitet werden.

Die abgegeben Stellungnahmen sind nicht öffentlich sichtbar. Sie können nur von der "planungsverantwortlichen Stelle" (s. Kontakt) eingesehen und ausgewertet werden.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang