Verfahren Stadt Kierspe Bauen und Wohnen

Bebauungsplan Nr. 52a "Vor dem Isern"; Aufstellungsbeschluss

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.07.2026 bis 17.08.2026
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Planausschnitt Vor dem Isern

Für den Bereich zwischen Vor dem Isern und Kerspeweg wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Das für die bauliche Nutzung vorgesehene Gebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: Fußweg, landwirtschaftliche Flächen
Im Süden: Wohnbebauung, Gebäude mit gewerblicher Nutzung
Im Westen: Wohnbebauung, Straße
Im Osten: Wohnbebauung

Ein Regenrückhaltebecken soll extern im Uferbereich der Rönsahl realisiert werden. Eine Übersicht der Plangebiete ist angefügt.

Die Grundstücks- und Gewerbeentwicklung Kierspe GmbH (GGE) sowie zwei private Eigentümerparteien beabsichtigen als Investorengemeinschaft ein neues Wohnbaugebiet im zentralen Bereich von Rönsahl zu realisieren. Die Flächen werden gemeinschaftlich überplant, zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die entstehenden Kosten für Planung, Gutachten und notwendige Grunderwerbe werden vollständig durch die Investorengemeinschaft übernommen, die Stadt Kierspe übernimmt die verfahrensrechtliche Begleitung des Bauleitplanverfahrens.

Ziel ist es, primär ein Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie einigen Geschosswohnungsbauten zu entwickeln. Die Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers soll über ein externes Regenrückhaltebecken realisiert werden.

Im Bebauungsplan soll vorwiegend ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt werden, in kleineren Randbereichen ist eine Festsetzung als Mischgebiet nach § 6 BauNVO beabsichtigt.

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58566 Kierspe

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  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
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  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
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