Verfahren Stadt Kierspe Bauen und Wohnen

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0066/3 -75- "Gewerbegebiet Kiersperhagen", Teilaufhebung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.07.2026 bis 17.08.2026
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planausschnitt Teilaufhebung, 1. Änderung des Bebauunsplanes Nr. 0066/3 -75- "Gewerbegebiet Kiersphagen"

Der Bebauungsplan Nr. 0066/3 -75- „Gewerbegebiet Kiersperhagen“ ist seit 2008 rechtskräftig und ermöglicht auf einem bislang unbebauten Teilbereich mit einer Flächengröße von rund 2,8 ha die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben.
Der Bereich steht seit Jahrzehnten im Eigentum eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes, der die Flächen primär zum Anbau von Grünfutter von Milchvieh bewirtschaftet. Auf Nachfrage der Verwaltung hat der Eigentümer schriftlich erklärt, dass die Flächen auch künftig nicht zum Zwecke einer gewerblichen Bebauung an Dritte veräußert werden sollen und dauerhaft landwirtschaftlich bewirtschaftet werden sollen.
Der bezogene Bereich wäre nach Rechtskraft der Teilaufhebung als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen und schränkt die vom Eigentümer beabsichtigte dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung planungsrechtlich nicht ein.
Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) S.1 BauGB zu entsprechen, sollen die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan und die partielle Aufhebung des derzeit für diesen Bereich bestehenden Baurechtes durch den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) im Parallelverfahren angegangen werden.

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