Bebauungsplan Stadt Würselen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 243 "Gewerbegebiet Merzbrück - AeroPark 1"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.09.2026 bis 27.10.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird folgender Beschluss des Rates der Stadt Würselen vom 14.10.2025 ortsüblich bekanntgemacht:

„Der Rat der Stadt Würselen zieht die gemäß § 9 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität übertragene Entscheidung gemäß § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen an sich und beschließt,

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 243 “Gewerbegebiet Merzbrück Aeropark 1“ gemäß § 2 BauGB und

2. Die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.“

Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines flugaffinen und hochwertigen Gewerbegebiets. Dieses Ziel wird mit Hilfe neuer Festsetzungen zu Gebäudemindesthöhen, der Lage der Stellplätze in einem zentralen Mobility Hub, der Realisierung eines weiteren Verkehrsanschlusses, einer optimierten Dachentwässerung und einem qualitativen Fuß- und Radweg im Gebiet umgesetzt. Zudem entsteht ein neuer Quartierseingang im nördlichen Teil des Geltungsbereichs.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB wurde bereits im Amtsblatt Nr. 24 vom 22.10.2025 bekanntgemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB wird wie folgt ermöglicht:

Der Geltungsbereich, sowie ein Rahmenplan-Entwicklungskonzept für den Bebauungsplan werden samt Begründung zum Vorentwurf vom 29.09.2026 bis einschließlich 27.10.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘ https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite veröffentlicht. Dabei werden unteranderem verschiedene Varianten zur Prüfung des neugeplanten Quartierseingang präsentiert.

Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

montags bis freitags                      07:30 - 12:30 Uhr

montags und mittwochs                 14:00 - 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags            14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.

Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zum Verfahren zum Bebauungsplan abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6104 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Laura Eberle

Stadt Würselen

A 61 Planungsamt

Rathaus, Morlaixplatz 1
52146 Würselen
Tel.: 02405/67 6104
 

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