Flächennutzungsplan Stadt Würselen Öffentliche Auslegung

14. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Gewerbegebiet Merzbrück Süd"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.10.2026 bis 30.11.2026
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen hat am 15.10.2026  folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt

1. die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen,

2. den vorliegenden Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Merzbrück Süd“ einschließlich Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen.”

Ziel und Zweck der Planung ist, durch die Änderung der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Gewerbegebiet“ im Flächennutzungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des flugaffinen Gewerbegebietes Merzbrück als Pilotprojekt für den Strukturwandel im rheinischen Revier zu schaffen.

Der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 28.10.2026 bis einschließlich 30.11.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung sowie hier im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

montags bis freitags                      07:30 - 12:30 Uhr

montags und mittwochs                 14:00 - 16:00 Uhr

dienstags und donnerstags            14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67- 6104 oder per E-Mail an stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

  • Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:
    • Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
    • Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
    • Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
    • Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
    • Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser, Starkregenereignisse)
    • Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
    • Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
    • Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
    • Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Lärm, Unfälle oder Katastrophen)
    • Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
    • Klimaschutz (erneuerbare Energien)
    • Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
    • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
  • Fachgutachten mit Umweltinformationen:
    • Artenschutzprüfung I + II
    • Artenschutzfachbeitrag
  • (zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt)

  • Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen:
    • Bezirksregierung Arnsberg (Bergbau, 05.06.2026)
    • EBV (Bergbau, 27.05.2026)
    • Untere Naturschutzbehörde (Natur und Landschaft, 17.06.2026)

Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Es wird gemäß § 3 (3) BauGB darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Laura Eberle

Stadt Würselen

A 61 Planungsamt

Rathaus, Morlaixplatz 1

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