Veranstaltung Stadt Warendorf Zukunft und Veränderung

Stadt Warendorf - Anmeldung als ehrenamtliche Wahlhelfer*in bei den Landtagswahlen in NRW am 25. April 2027

  • Status Aktiv
  • Termin 25.04.2027 08:00 Uhr
  • Buchungsstatus 230 freie Plätze
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Die Landtagswahlen in NRW finden am 25. April 2027 statt.

Auch in Warendorf wird gewählt.

Hier können Sie sich als ehrenamtliche Wahlhelferin / ehrenamtlicher Wahlhelfer für die Landtagswahlen am 25.04.2027 anmelden.

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer, können Sie folgende Tätigkeiten in einem Wahlbüro übernehmen:

  • Wahlvorsteher*in / stellv. Wahlvorsteher*in
  • Schriftführer*in
  • Beisitzer*in

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer für die Landtagswahlen:

Um bei den Landtagswahlen als Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Über die Auswahl Teilnahme buchen gelangen Sie zur Anmeldemaske. 

Die Eingabefelder "Organsiation" und "Funktionsbezeichnung" müssen nicht ausgefüllt werden.

Bitte vergessen Sie nach dem Ausfüllen des Formulars nicht, die Teilnahme über Jetzt anmelden zu bestätigen 

Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung über das Wahlamt auf dem Postweg.

Übersicht

Veranstaltungstermin
Sonntag 25.04.2027 08:00 - 18:00 Uhr
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Veranstaltungsort
Stadt Warendorf
Anmeldung
Anmeldung erforderlich
Anmeldezeitraum
14.10.2026 - 18.04.2027

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 14.10.2026 bis zum 18.04.2027 online gebucht werden.

Kontakt

Mit allen Fragen zur Tätigkeit der Wahlhelfer:innen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt:


E-Mail: wahlen@warendorf.de
 

Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in für die Landtagswahlen:

Um bei den Landtagswahlen Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung, gelten für dieses Verfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

Datenschutzerklärung I Stadt Warendorf

Hinweis zum Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten dürfen auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern Sie der Verarbeitung nicht widersprechen. Wenn Sie sich nur für die in der Anmeldemaske ausgewählten Wahl(en) melden, müssen Sie der Verarbeitung nicht widersprechen, da dann die erhobenen Daten gelöscht werden. Auch künftig können Sie jederzeit einer Speicherung Ihrer Daten widersprechen. 
 

Informationen

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